Nicht belüftetes Dach (IV): Wärmedämmung
Der erforderliche Wärmeschutz von Bauteilen ist nach DIN 4108 Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden (Mindestwärmeschutz) und der Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt. Er wird mit dem Wärmedurchgangskoeffizienten U angegeben. Dieser sollte für Neubauten bei U < 0,20 W/(m²k) und bei Sanierungen U < 0,24 W/(m²k) liegen.
In der Praxis hat sich eine Kombination aus Zwischensparren- und Aufsparrendämmung bewährt. Die Ebene unterhalb des Sparrens kann als Konstruktionsebene ebenfalls ausgedämmt werden und den Gesamtaufbau ergänzen.
Wichtig ist, dass bereits bei der Planung das Zusammenspiel und
damit die Schadenfreiheit (Wärmebrückenvermeidung/-minimierung und
damit Tauwasserfreiheit) zwischen verschiedenen Bauteilen
berücksichtigt wird. Alle Dämmstoffe, die mindestens die
Brandschutzanforderungen der Baustoffklasse B 2 (normal
entflammbar) erfüllen, können eingebaut werden.