Belüftetes Dach (I): Konstruktion

Beim zweischalig, belüfteten Dach (früher „Kaltdach“ genannt) ist direkt über der Wärmedämmung und unterhalb der Unterspannbahn bzw. des Unterdaches eine Belüftungsschicht angeordnet. Diese ist nicht zu verwechseln mit der Luftschicht zwischen Dachdeckung und Unterspannbahn bzw. Unterdach.

Die Dämmung kann, ähnlich der Vorgehensweise im nicht belüfteten Dach, auf folgende Weise eingebaut werden:

  • zwischen den Sparren,
  • über den Sparren auf einer Vollschalung,
  • zwischen und über den Sparren,
  • zwischen und unter den Sparren.
Auch beim belüfteten Dach bewirkt die raumseitige Anbringung der Wärmedämmung eine Verkleinerung des nutzbaren Dachraumes. Die weiteren Bauteile, wie Unterspannbahn/Unterdach, Konterlattung und Lattung sowie Dacheindeckung, folgen im Aufbau denen des nicht belüfteten Daches. Voraussetzung für eine einwandfreie Funktionsweise dieser Konstruktion sind ausreichend bemessene Lüftungsquerschnitte mit hindernisfreien Luftwegen, eine nicht windgeschützte Lage sowie möglichst unkomplizierte Grundrisslösungen. Der effektivste Feuchtetransport erfolgt bei dieser Konstruktion durch Staudruck auf die Zuluftöffnungen an den Traufen und durch Auftrieb und Sog aufgrund der Abluftöffnungen am First (Kamineffekt).

Nach DIN 4108-3: Wärmeschutz und Energieeinsparung in Gebäuden – Teil 3: Klimabedingter Feuchteschutz – Anforderungen, Berechnungsverfahren und Hinweise für Planung und Ausführung sowie den Merkblättern Wärmeschutz bei Dächern (Teil der Fachregeln des deutschen Dachdeckerhandwerks) müssen belüftete Dächer mit einer Dachneigung > 5° folgende Bedingungen erfüllen:
  • Der freie Lüftungsquerschnitt an den Traufen beträgt mindestens 2 Promille der dazugehörigen Dachfläche, jedoch mindestens 200 cm² bei Sparrenlängen bis 10 m.
  • Der freie Lüftungsquerschnitt am First beträgt mindestens 0,5 Promille der gesamten geneigten Dachfläche.
  • Der freie Lüftungsquerschnitt im Dachbereich über der Dämmschicht beträgt mindestens 200 cm² je Meter belüfteter Strecke senkrecht zur Strömungsöffnung. Die freie Höhe sollte dabei mindestens 2 cm betragen.
Weiterhin ist zu beachten, dass der Sperrwert (sd-Wert) innen (sd,i) kleiner sein muss als außen (sd,e), um eine ausreichende Dampfdiffusion zu gewährleisten. Zudem legt das Merkblatt Wärmeschutz bei Dach und Wand des Zentralverbands des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) fest, dass die Lüftungsschicht mindestens 3 cm betragen muss. Bei einem Luftraum bis 7,5 m Länge ist dies ausreichend, während bei Längen bis 10 m 4 cm und darüber hinaus 6 cm erforderlich sind.

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