Nicht belüftetes Dach (III):Dampfbremse
Bei einem nicht belüfteten Dach ist eine dauerhaft luftdichte Ebene erforderlich, um den unkontrollierten Eintritt feuchter Raumluft in die Wärmedämmung und die übrige Dachkonstruktion zu verhindern. Eine Dampfbremse kann bei entsprechender Planung und fachgerechter Ausführung diese Funktion übernehmen und zugleich den Feuchtetransport durch Diffusion begrenzen.
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Feuchteschutz und Nachweise
Für den Feuchteschutz eines nicht belüfteten Dachs müssen die Eigenschaften der einzelnen Bauteilschichten und ihr Zusammenspiel betrachtet werden. Eine wichtige Kenngröße ist dabei der sd-Wert. Er beschreibt den Diffusionswiderstand einer Bauteilschicht gegenüber Wasserdampf.
Die Beurteilung erfolgt nach der DIN 4108-3:2024-03 – Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden – Teil 3: Klimabedingter Feuchteschutz – Anforderungen, Berechnungsverfahren und Hinweise für Planung und Ausführung. Zunächst wird geprüft, ob der Dachaufbau die Voraussetzungen für eine nachweisfreie Konstruktion erfüllt. Ist dies nicht der Fall, kann je nach Aufbau ein rechnerischer Nachweis erforderlich sein, beispielsweise mit dem Periodenbilanzverfahren oder einer hygrothermischen Simulation.
Für bestimmte nachweisfreie, nicht belüftete Dachkonstruktionen
nennt die DIN unter anderem Randbedingungen für das Verhältnis der
Wasserdampfdiffusionswiderstände der Schichten auf der Innen- und
Außenseite der Wärmedämmung:
- äußerer sd-Wert ≤ 0,10 m --> innerer sd-Wert ≥ 1,0 m
- äußerer sd-Wert > 0,10 m bis ≤ 0,30 m --> innerer sd-Wert ≥ 2,0 m
- äußerer sd-Wert > 0,30 m bis ≤ 2,0 m --> innerer sd-Wert ≥ 6 × äußerer sd-Wert
Das Merkblatt „Wärmeschutz bei Dach und Wand“, Ausgabe April
2024, des Zentralverbands des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH)
konkretisiert die normativen Vorgaben für die Praxis und beschreibt
konkrete nachweisfreie Dachkonstruktionen. Ob ein Dach ohne
rechnerischen Nachweis ausgeführt werden kann, hängt daher immer
vom vollständigen Aufbau und den jeweiligen Randbedingungen
ab.
Materialien und Ausführung der Dampfbremse
Für nicht belüftete Dächer kommen unterschiedliche Materialien für Dampfbremsen und diffusionsbegrenzende Schichten zum Einsatz, beispielsweise Kunststoff- und Bitumenbahnen, Papierbahnen oder Holzwerkstoffplatten wie OSB. Auch feuchtevariable Dampfbremsen können bei geeigneten Konstruktionen eingesetzt werden. Sie verändern ihre Wasserdampfdurchlässigkeit abhängig von den Feuchtebedingungen und können dadurch die Austrocknung der Konstruktion unterstützen.
Welche Ausführung geeignet ist, hängt von der jeweiligen Konstruktion und den Anforderungen an den Feuchte- und Luftdichtheitsschutz ab. Eine als Luftdichtheitsebene vorgesehene Dampfbremse muss insbesondere an Anschlüssen, Überlappungen und Durchdringungen dauerhaft luftdicht ausgeführt werden. Die Anforderungen und Planungshinweise hierfür enthält die DIN 4108-7:2026-04 – Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden – Teil 7: Luftdichtheit von Gebäuden – Anforderungen, Planungs- und Ausführungsempfehlungen sowie -beispiele.
Energetische Anforderungen
Neben dem Feuchte- und Luftdichtheitsschutz sind bei nicht belüfteten Dächern die energetischen Anforderungen zu berücksichtigen. Diese ergeben sich aus dem jeweils geltenden Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) und dem anzuwendenden energetischen Nachweisverfahren. Welche Anforderungen an den Wärmeschutz des Dachaufbaus gestellt werden, hängt unter anderem davon ab, ob es sich um einen Neubau oder um die Änderung eines bestehenden Gebäudes handelt.
