_Geneigtes Dach
Behelfsdeckungen
Gallerie
Waren früher Dachräume in der Regel nicht ausgebaut, so sind sie
heute oftmals zu wichtigen Wohnräumen geworden. Für nicht
ausgebaute Dächer genügte eine gängige Dachdeckung, die bei
Einhaltung der Regeldachneigung
regensicher ist. Regensicherheit bezeichnet aber lediglich folgende
Fähigkeiten zur Wasserableitung:
- Abfangen lotrechter Niederschläge
- Abführen der Niederschläge auf kurzem Weg zur Dachtraufe
- Wasser und Niederschlag können unter Winddruck, durch Rückstau (Schmutz, Schnee, Eis) oder kapillar eindringen.
Die Dachdeckung ist demnach nicht die wasserdichte Ebene. Bei
der Ausführungsplanung von Dächern bei Sanierungen und Neubauten
ist daher darauf zu achten, dass – auch während der Bauphase – in
die gedämmten Bereiche keine Feuchtigkeit eindringen kann und die
Konstruktion gegen Wassereintritt dicht ist.
Das bedeutet, dass Unterspann- oder Unterdeckbahnen schon während
der Bauphase das Dach behelfsmäßig abdichten. Die dafür verwendeten
Materialien müssen entsprechend zugelassen sein und mit den
notwendigen Zusatzmaßnahmen ausgeführt werden. Dies betrifft zum
Beispiel Nageldichtbänder und Anschlüsse – Auskunft darüber geben
die jeweiligen Produktdatenblätter. Dort ist auch angegeben, wie
lange das Material frei bewitterbar ist. In den
Produktdatenblättern des Zentralverbands des Deutschen
Dachdeckerhandwerks (ZVDH) ist festgelegt, wann Bahnen als
Behelfsdeckung genutzt werden können. Sie gelten parallel zum
aktuellen Merkblatt, das die korrekte Ausführung beschreibt.
Die Widerstandsfähigkeit gegen Schlagregen ist vom Hersteller durch
den Schlagregentest der TU Berlin nachzuweisen. Liegt dieser
Nachweis nicht vor, sind die jeweiligen Produkte in die Klassen
UDB-C bzw. USB-B (s.u.) einzuordnen. Darüber hinaus muss das
Brandverhalten nachgewiesen sein. Dazu muss ein Prüfzeugnis der
Brandklasse E nach DIN 13501 Klassifizierung von Bauprodukten
und Bauarten zu ihrem Brandverhalten von einer amtlich
anerkannten Prüfstelle vorliegen. Unterspannbahnen müssen die
Klasse E freihängend erfüllen. Unterdeckbahnen dürfen nur auf den
Materialien aufliegen (Mineralwolle, Holz etc.), mit denen sie
bezüglich ihres Brandverhaltens zugelassen wurden.
Abkürzungen entsprechend der ZVDH Produktdatenblätter:
- PDB: Produktdatenblatt, Vorgabe technischer Mindestwerte
- UDB: Bezeichnung für Unterdeckbahnen
- USB: Bezeichnung für Unterspannbahnen
- UDB-A: Unterdeckbahn
mit höheren Leistungsdaten - immer für Behelfsdeckung
zugelassen
- UDB-B: Unterdeckbahn mit durchschnittlichen Leistungsdaten -
nur mit Zustimmung des Herstellers als Behelfsdeckung zugelassen
(grenzwertig)
- UDB-C: Unterdeckbahn mit geringen Leistungsdaten - keine
Behelfsdeckung
- USB-A: Unterspannbahn mit höheren Leistungsdaten
- USB-B: Unterspannbahn mit durchschnittlichen Leistungsdaten
Fachwissen zum Thema
Initiative Steildach/Dachkult, Augsburg | www.dachkult.de