Behelfsdeckungen

Waren früher Dachräume in der Regel nicht ausgebaut, so sind sie heute oftmals zu wichtigen Wohnräumen geworden. Für nicht ausgebaute Dächer genügte eine gängige Dachdeckung, die bei Einhaltung der Regeldachneigung regensicher ist.

Schon während der Bauphase sollten Unterspann- oder Unterdeckbahnen das Dach behelfsmäßig abdichten.
Unterdeckung mit Holzweichfaserplatte

Regensicherheit bezeichnet lediglich folgende Fähigkeiten zur Wasserableitung:

  • Abfangen lotrechter Niederschläge
  • Abführen der Niederschläge auf kurzem Weg zur Dachtraufe
  • Wasser und Niederschlag können unter Winddruck, durch Rückstau (Schmutz, Schnee, Eis) oder kapillar eindringen.  

Die Dachdeckung ist demnach nicht die wasserdichte Ebene. Bei der Ausführungsplanung von Dächern bei Sanierungen und Neubauten ist daher darauf zu achten, dass – auch während der Bauphase – in die gedämmten Bereiche keine Feuchtigkeit eindringen kann und die Konstruktion gegen Wassereintritt dicht ist.

Das bedeutet, dass Unterspann- oder Unterdeckbahnen schon während der Bauphase das Dach behelfsmäßig abdichten. Die dafür verwendeten Materialien müssen entsprechend zugelassen sein und mit den notwendigen Zusatzmaßnahmen ausgeführt werden. Dies betrifft zum Beispiel Nageldichtbänder und Anschlüsse – Auskunft darüber geben die jeweiligen Produktdatenblätter. Dort ist auch angegeben, wie lange das Material frei bewitterbar ist. In den Produktdatenblättern des Zentralverbands des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) ist festgelegt, wann Bahnen als Behelfsdeckung genutzt werden können. Sie gelten parallel zum aktuellen Merkblatt, das die korrekte Ausführung beschreibt.

Die Widerstandsfähigkeit gegen Schlagregen ist vom Hersteller durch den Schlagregentest der TU Berlin nachzuweisen. Liegt dieser Nachweis nicht vor, sind die jeweiligen Produkte in die Klassen UDB-C bzw. USB-B (s. u.) einzuordnen. Darüber hinaus muss das Brandverhalten nachgewiesen sein. Dazu muss ein Prüfzeugnis der Brandklasse E nach DIN 13501 Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten von einer amtlich anerkannten Prüfstelle vorliegen. Unterspannbahnen müssen die Klasse E freihängend erfüllen. Unterdeckbahnen dürfen nur auf den Materialien aufliegen (Mineralwolle, Holz etc.), mit denen sie bezüglich ihres Brandverhaltens zugelassen wurden.

Abkürzungen entsprechend der ZVDH Produktdatenblätter:

  • PDB: Produktdatenblatt, Vorgabe technischer Mindestwerte
  • UDB: Bezeichnung für Unterdeckbahnen
  • USB: Bezeichnung für Unterspannbahnen
Klassen entsprechend der ZVDH Produktdatenblätter:
  • UDB-A: Unterdeckbahn mit höheren Leistungsdaten - immer für Behelfsdeckung zugelassen
  • UDB-B: Unterdeckbahn mit durchschnittlichen Leistungsdaten - nur mit Zustimmung des Herstellers als Behelfsdeckung zugelassen (grenzwertig)
  • UDB-C: Unterdeckbahn mit geringen Leistungsdaten - keine Behelfsdeckung
  • USB-A: Unterspannbahn mit höheren Leistungsdaten
  • USB-B: Unterspannbahn mit durchschnittlichen Leistungsdaten
Eine Behelfsdeckung kann nach den Grundregeln für Dachdeckungen, Abdichtungen und Außenwandbekleidungen während der Bauphase auch mit Planen oder anderen hierfür geeigneten Werkstoffen ausgeführt werden (z. B. mit einer Bauüberdachung).
Literatur u. a.: Holzapfel, Walter: Dächer: Erweitertes Fachwissen für Sachverständige und Baufachleute, Stuttgart 2009.

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