Dachneigung, Gefälle
Regelwerke, Mindestvorgaben und Anwendungsklassen
Bei der Planung eines regelgerechten Gefälles muss unterschieden werden, ob dieses nach den Regeln für Abdichtungen (Flachdachrichtlinie) des Deutschen Dachdeckerhandwerks oder nach der Abdichtungsnorm DIN 18531: Abdichtung von Dächern sowie von Balkonen, Loggien und Laubengängen ausgeführt werden soll. Aufgrund von Unterschieden der Regelwerke sollten Planerinnen und Planer vorab festlegen bzw. vereinbaren, nach welchen Vorgaben die Leistung erbracht wird.
Gallerie
Grundlegend unterscheidet die Flachdachrichtlinie seit 12/2016 nicht mehr die Anwendungsklassen. Die Differenzierung von ‚nicht genutzt‘ und ‚genutzt und erdüberschüttet‘ wird hier nur noch bei EPDM-Bahnen verwendet.
Gemäß den Regeln für Abdichtungen (Flachdachrichtlinie)
Pkt 2.2 soll die Unterlage der Abdichtung für die Ableitung
des Niederschlagswassers mit einem Gefälle von mind. 2% in der
Fläche geplant werden. In begründeten Fällen können jedoch
gefällelose Flächen ausgebildet werden (2.2[2]):
- infolge reduzierter Anschlusshöhen an Türen,
- wenn die konstruktiv vorgegebene Lage der Entwässerungseinrichtungen eine Gefällegebung nicht ermöglichen,
- bei Bestandsgebäuden mit vorgegebener Lage der Entwässerungseinrichtungen,
- bei Intensivbegrünung oder erdüberschütteten Flächen
mit Anstaubewässerung oder
- wenn baurechtliche Anforderungen eine Gefällegebung nicht
ermöglichen.
In der Abdichtungsnorm DIN 18531 heißt es zum Punkt Dachneigung/Gefälle:
„Die Abdichtung sollte, außer bei intensiv begrünten Dächern mit Anstaubewässerung, so geplant und ausgeführt werden, dass Niederschlagswasser nicht langanhaltend auf der Abdichtungsschicht stehen kann. Dazu sollte ein Mindestgefälle von 2% geplant werden“.
„Bei Dachflächen mit einer Neigung bis ungefähr 5% (3°) ist aufgrund zulässiger Ebenheitstoleranzen, der Durchbiegung des Tragwerks, vorhandenem Gegengefälle und aufgrund von Unebenheiten an Bahnenüberlappungen und -verstärkungen eine Pfützenbildung möglich. Soll Pfützenfreiheit erreicht werden, ist eine Neigung von mehr als 5% zu planen.“
Weiterhin unterscheidet die DIN zwischen zwei Anwendungsklassen (Standardausführung [K1] und höherwertiger Ausführung [K2]):
- Anwendungsklasse K1: Das Mindestgefälle beträgt 2% – mit der Möglichkeit, in begründeten Fällen von dieser Empfehlung abzuweichen: „Dächer der Anwendungsklasse K1 können auch ohne Gefälle geplant werden, wenn die Auswahl der Abdichtung die Anforderungen der Anwendungsklasse K2 erfüllt.“
- Anwendungsklasse K2: Das Mindestgefälle beträgt 2%, in Kehlen
mindestens 1%. Bei genutzten Dächern ist bei Kunststoffbahnen
(Mindestdicke 1,5 mm) z.B. die Art der Schutzlage
anzupassen. Darüber hinaus ist bei intensiv begrünten K2-Dächern
mit einer Anstaubewässerung bis 100 mm ein geringeres geplantes
Gefälle zulässig, sofern dies bei der Materialauswahl und der
Ausführungsart berücksichtigt wird.
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