Anforderungen an Beleuchtung
Für das menschliche Leben ist Licht von zentraler Bedeutung. Ohne Licht könnten wir unsere Umgebung nicht wahrnehmen, außerdem wird der Biorhythmus und das allgemeine Wohlbefinden vom Tageslicht bestimmt. Daher ist Licht in der Gebäudeplanung nicht allein ein gestalterisches Mittel, sondern trägt maßgeblich dazu bei, dass ein Bauwerk – je nach Funktion – gut angenommen wird und funktioniert. Art und Stärke der Beleuchtung hängen dabei von den jeweiligen Bedürfnissen der Nutzerinnen und Nutzer des Gebäudes ab: Während bei Arbeitsstätten mit Computerarbeitsplätzen eine blendfreie und gleichmäßige Beleuchtung notwendig ist, dient etwa eine Akzentbeleuchtung in Verkaufsräumen der schnellen Orientierung und Inszenierung der angebotenen Produkte.
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Beleuchtungsarten
Je nach Raumfunktion und Sehaufgabe, müssen unterschiedliche Beleuchtungsarten eingesetzt werden. Grundsätzlich kann man u.a. unterscheiden zwischen:
- Akzentbeleuchtung: Ausrichtung der verwendeten Leuchten auf einzelne Architekturelemente oder Objekte im Raum
- Allgemeinbeleuchtung: leuchtet einen ganzen Raum aus ohne dabei Akzente zu setzen
- Arbeitsplatzbeleuchtung: blendfreie und gleichmäßige Beleuchtung
- Dekorative Beleuchtung: Unterstützung der vorhandenen oder projektierten Raumwahrnehmung
- Direkte Beleuchtung: Licht, das unmittelbar dorthin gerichtet ist, wo es benötigt wird
- Indirekte Beleuchtung: Licht, das von Decken, Wänden oder Objekten in den Raum reflektiert wird; führt zu diffuser Lichtverteilung und erzeugt daher keinen Schatten
- Not- und Sicherheitsbeleuchtung: trägt dazu bei, dass Menschen im Not- oder Brandfall das Gebäude sicher verlassen können; unabhängig vom Stromnetz installiert
Die DIN EN 12665: Licht und Beleuchtung definiert grundlegende Begriffe für alle lichttechnischen Anwendungen und legt die Anforderungen an diese fest.
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Gütemerkmale der Beleuchtung in Arbeitsstätten
In DIN EN 12464-1 Licht und Beleuchtung – Beleuchtung
von Arbeitsstätten sind Beleuchtungsanforderungen für Menschen
an Arbeitsplätzen in Innenräumen festgelegt. Qualitativ gemessen
wird die künstliche Beleuchtung in Arbeitsstätten durch die
Gütemerkmale:
Sehkomfort
- Farbwiedergabe
- Harmonische Helligkeitsverteilung
Sehleistung
- Beleuchtungsniveau
- Blendungsbegrenzung
Visuelles Ambiente
- Modelling
- Lichtfarbe
- Lichtrichtung
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