Wärmeleitfähigkeit – Nennwert oder Bemessungswert?
Unterschiedliche Werte bei CE-Kennzeichnung und Ü-Zeichen
Für die Wahl des geeigneten Dämmstoffes stellt die Wärmeleitfähigkeit der angebotenen Produkte eines der wichtigsten Kriterien dar. Bei der U-Wert-Berechnung der Bauteile müssen die Dämmstandards festgelegt werden, dabei ist die vom Hersteller angegebene Wärmeleitfähigkeit für die Dicke der Dämmung entscheidend. Hier ist genau auf die Bezeichnung der ausgewiesenen Werte zu achten und zwischen dem Nennwert der Wärmeleifähigkeit λD und dem Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit λ zu unterscheiden. Für den Wärmeschutznachweis gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist der Bemessungswert zu verwenden.
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Hersteller sind seit Einführung der europäischen Bauproduktenverordnung (EU-BauPVO) im Juli 2013 verpflichtet, wesentliche Eigenschaften eines Produktes mit der CE-Kennzeichnung zu deklarieren. Bei Dämmstoffen ist neben dem CE-Konformitätszeichen u.a. der Nennwert der Wärmeleitfähigkeit λD anzugeben. Es handelt sich um einen EU-weit einheitlichen Basiswert, der nicht zur Berechnung des U-Wertes verwendet werden darf. Soll dennoch mit diesem Wert gerechnet werden, ist ein Sicherheitszuschlag von 20% anzusetzen.
Viele Produkte weisen neben der CE-Kennzeichnung nach wie vor das nationale Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) auf. Im Ü-Zeichen ist u.a. der Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit λ angegeben. Dieser Wert ist in Deutschland durch die DIN 4108 Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden, Teil 4 Wärme- und feuchteschutztechnische Bemessungswerte geregelt und wird im Rahmen der bauaufsichtlichen Zulassung ermittelt. Er wird für die U-Wert-Berechnung herangezogen.
Auch in den technischen Datenblättern der Hersteller werden
inzwischen häufig beide Werte angegeben. Beispielsweise kann der
Nennwert λD für eine Mineralwolledämmung 0,030 W/mK
betragen, während der Bemessungswert bei λ 0,036 W/mK
liegt.
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