Wärmeleitfähigkeit – Nennwert oder Bemessungswert?

Unterschiedliche Werte bei CE-Kennzeichnung und Ü-Zeichen

Für die Wahl des geeigneten Dämmstoffes stellt die Wärmeleitfähigkeit der angebotenen Produkte eines der wichtigsten Kriterien dar. Bei der U-Wert-Berechnung der Bauteile müssen die Dämmstandards festgelegt werden, dabei ist die vom Hersteller angegebene Wärmeleitfähigkeit für die Dicke der Dämmung entscheidend. Hier ist genau auf die Bezeichnung der ausgewiesenen Werte zu achten und zwischen dem Nennwert der Wärmeleifähigkeit λD und dem Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit λ zu unterscheiden. Für den Wärmeschutznachweis gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist der Bemessungswert zu verwenden.

Gallerie

Hersteller sind seit Einführung der europäischen Bauproduktenverordnung (EU-BauPVO) im Juli 2013 verpflichtet, wesentliche Eigenschaften eines Produktes mit der CE-Kennzeichnung zu deklarieren. Bei Dämmstoffen ist neben dem CE-Konformitätszeichen u.a. der Nennwert der Wärmeleitfähigkeit λD anzugeben. Es handelt sich um einen EU-weit einheitlichen Basiswert, der nicht zur Berechnung des U-Wertes verwendet werden darf. Soll dennoch mit diesem Wert gerechnet werden, ist ein Sicherheitszuschlag von 20% anzusetzen.

Viele Produkte weisen neben der CE-Kennzeichnung nach wie vor das nationale Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) auf. Im Ü-Zeichen ist u.a. der Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit λ angegeben. Dieser Wert ist in Deutschland durch die DIN 4108 Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden, Teil 4 Wärme- und feuchteschutztechnische Bemessungswerte geregelt und wird im Rahmen der bauaufsichtlichen Zulassung ermittelt. Er wird für die U-Wert-Berechnung herangezogen.

Auch in den technischen Datenblättern der Hersteller werden inzwischen häufig beide Werte angegeben. Beispielsweise kann der Nennwert λD für eine Mineralwolledämmung 0,030 W/mK betragen, während der Bemessungswert bei λ 0,036 W/mK liegt.

Fachwissen zum Thema

Richtlinien/​Verordnungen

Bauregellisten

Die Landesbauordnungen unterscheiden zwischen geregelten, nicht geregelten und sonstigen Bauprodukten. Geregelte Bauprodukte...

Richtlinien/​Verordnungen

CE-Kennzeichnung von Dämmstoffen

Die Gebrauchstauglichkeit von Bauprodukten wird durch Anbringen der CE-Kennzeichnung bestätigt. Das CE-Zeichen (ursprünglich für...

Anforderungen an den Wärmeschutz sind in der DIN 4108 Wärmeschutz und im Gebäudeenergiegesetz (GEG) formuliert.

Anforderungen an den Wärmeschutz sind in der DIN 4108 Wärmeschutz und im Gebäudeenergiegesetz (GEG) formuliert.

Normen

DIN 4108 Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden

Die Norm regelt Wärme- und Feuchteschutz von beheizten Aufenthaltsräumen im Hochbau.

Das Gebäudeenergiegesetz fasst die bisherigen drei Gesetzestexte in einem modernen Gesetz zusammen.

Das Gebäudeenergiegesetz fasst die bisherigen drei Gesetzestexte in einem modernen Gesetz zusammen.

Richtlinien/​Verordnungen

Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Für mehr Transparenz und Vergleichbarkeit fasst das neue GEG bisherige Verordnungen in einem modernen Gesetz zusammen.

Die Wärmeleitfähigkeit ist eine der zentralen Größen bei der bauphysikalischen Bewertung von Gebäuden und hilft, Dämmstoffe zu vergleichen.

Die Wärmeleitfähigkeit ist eine der zentralen Größen bei der bauphysikalischen Bewertung von Gebäuden und hilft, Dämmstoffe zu vergleichen.

Eigenschaften

Wärmeleitfähigkeit

Rohdichte und Feuchtegehalt sind nur zwei der zahlreichen Faktoren, die diese zentrale Eigenschaft von Dämmstoffen beeinflussen.

Kontakt Redaktion Baunetz Wissen: wissen@baunetz.de
Baunetz Wissen Dämmstoffe sponsored by:
Deutsche Rockwool | Kontakt 02043 / 408 408 |  www.rockwool.de
Zum Seitenanfang

Bauaufsichtliche Zulassungen

Bauaufsichtliche Zulassungen für Bauprodukte bilden ein wichtiges Instrument für die Qualitätssicherung von Dämmstoffen. Über die...

Bauregellisten

Die Landesbauordnungen unterscheiden zwischen geregelten, nicht geregelten und sonstigen Bauprodukten. Geregelte Bauprodukte...

CE-Kennzeichnung von Dämmstoffen

Die Gebrauchstauglichkeit von Bauprodukten wird durch Anbringen der CE-Kennzeichnung bestätigt. Das CE-Zeichen (ursprünglich für...

Directive on Energy Performance of Buildings (EPBD)

Am 8. Juli 2010 trat die neue Richtlinie zur Energieeffizienz von Häusern in Kraft. Die EPBD soll dazu beitragen, den...

Energieausweis

Energieausweis

Energieausweis

Wieviel Energie wird benötigt, um in einem Gebäude bei angenehmen Temperaturen zu wohnen? Über diese entscheidende Frage klärt der Energieausweis auf und hilft damit einzuschätzen, mit welchen Kosten für Strom und Wärme zu rechnen ist.

Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Das Gebäudeenergiegesetz fasst die bisherigen drei Gesetzestexte in einem modernen Gesetz zusammen.

Das Gebäudeenergiegesetz fasst die bisherigen drei Gesetzestexte in einem modernen Gesetz zusammen.

Für mehr Transparenz und Vergleichbarkeit fasst das neue GEG bisherige Verordnungen in einem modernen Gesetz zusammen.

Umweltzeichen, Labels und Umweltproduktdeklarationen

In den verschiedenen europäischen Ländern existieren unterschiedliche Umweltzeichen und -labels. Die Deklarationen enthalten z.B....

Wärmeleitfähigkeit – Nennwert oder Bemessungswert?

Muster eines Beipackzettels mit CE-Kennzeichnung und Ü-Zeichen

Muster eines Beipackzettels mit CE-Kennzeichnung und Ü-Zeichen

Die von Herstellern angegebene Wärmeleitfähigkeit ist entscheidend bei der Wahl des geeigneten Dämmstoffs. Für die EU-weit verwendete CE-Kennzeichnung werden andere Werte herangezogen als für das in Deutschland geläufige Ü-Zeichen. 

Einspar-Ratgeber

Im Handumdrehen Energiekosten- und CO2-Einsparung erkennen, Förderfähigkeit prüfen und kompetent zur energetischen Sanierung beraten – mit dem Online-Rechner von ROCKWOOL

Partner-Anzeige