Übernachtungsschutz Lotte-Branz-Straße in München

Ein Ort der Sicherheit und Würde

Im Norden Münchens – zwischen Gewerbebauten und Restflächen der ehemaligen Bayernkaserne – ist mit dem Projekt Übernachtungsschutz Lotte-Branz-Straße eine bauliche Antwort auf eine besondere gesellschaftliche Herausforderung entstanden. In einer Zeit, in der sozialräumliche Fragestellungen zunehmend in den Fokus urbaner Entwicklung rücken, setzt die Landeshauptstadt München gemeinsam mit dem Architekturbüro Hild und K ein Zeichen: Der Neubau bietet obdachlosen Menschen eine sichere Unterkunft, die mehr ist als nur ein Dach über dem Kopf – sie ist Ausdruck einer Haltung, die den Menschen und seine Würde ins Zentrum rückt.

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Schutzbietende Architektur

Die städtebauliche Situation war nicht gerade ansprechend: Umgeben von Bürogebäuden, Gewerbebauten und einer im Wandel begriffenen Kaserne, schien der Ort prädestiniert für eine rein zweckmäßige Architektur. Hild und K jedoch hatten den Anspruch, ein Gebäude zu schaffen, das nicht nur Schutz bietet, sondern auch Orientierung, Aufenthaltsqualität und ein Gefühl von Zuhause. Sie entwarfen einen mehrgliedrigen Gebäudekomplex, dessen drei- bis viergeschossige Flügel mehrere Höfe einfassen. Zentral ist ein rechteckiger Hof in einem quadratischen Block. Von diesem ausgehend erstrecken sich fingerartig drei Gebäuderiegel in westliche und östliche Richtung; sie bilden sechs Höfe, die jeweils an einer Seite offen sind. Manche sind überdacht und bilden eine geschützte Eingangssituation, andere sind Rückzugsorte und Inseln der Ruhe.  

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Warmrotes Holz mit Dekor

Das architektonische Konzept basiert auf einem modularen, industriell vorgefertigten System, das dennoch Individualität und Wärme ausstrahlt. Über einem massiven Sockelbereich aus Betonfertigteilen erheben sich vorgefertigte Holzrahmenelemente, die in einem warmen Ziegelrot gestrichen sind. Die Profilierung der Holzverkleidung, insbesondere die gestalterisch markante Bordüre unterhalb der Attika, ist nicht nur ein Witterungsschutz für das Hirnholz, sondern auch ein Zitat traditioneller Handwerkskunst. Sie lässt an ein Textil denken, an eine gestickte Zierde, und verweist damit subtil auf die Aufmerksamkeit, die hier auch scheinbaren Nebensächlichkeiten geschenkt wurde.

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Farbkonzept zur Orientierung

Im Inneren des Gebäudes wird diese Haltung fortgeführt. Materialien wie geschliffener Estrich, Linoleum, Keramikfliesen und naturbelassenes Holz schaffen eine Atmosphäre, die sich wohltuend vom Bild klassischer Notunterkünfte abhebt. Die Räume wirken hell, freundlich und funktional, nicht steril oder kalt. Ein durchdachtes Farbkonzept erleichtert die Orientierung: Türen, Wände und Möblierung sind in harmonisch abgestimmten Farbtönen gehalten, die einzelnen Funktionsbereichen eigene Identität verleihen. Um Konfliktpotenziale zu reduzieren und Privatsphäre zu wahren, sind unterschiedliche Nutzergruppen organisatorisch und räumlich getrennt: Männer, Frauen, Familien und medizinisch behandlungsbedürftige Personen finden in separierten Bereichen Schutz.

Die architektonische Sprache von Hild und K folgt keinem Selbstzweck – sie ist vielmehr Ergebnis einer intensiven Auseinandersetzung mit den sozialen und psychologischen Bedingungen des Ortes und seiner Nutzer. Der Bau erzählt nicht von sich selbst, sondern von den Menschen, die ihn bewohnen. Er schafft Strukturen, die Halt geben, ohne einzuengen; Räume, die Offenheit ermöglichen, ohne Überforderung zu erzeugen. Diese Balance macht das Projekt zu etwas Besonderem.

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Brandschutz und weitere Aspekte der Sicherheit

Ein zentrales Thema bei der Planung des Übernachtungsschutzes war die Sicherheit: In Bezug auf die Unterkunft als sicherer Ort zum Schutz der Obdachlosen, aber auch hinsichtlich der Sicherheit der Nutzer untereinander – bei gleichzeitiger Gewährleistung insbesondere des Brandschutzes. In einem Gebäude, das bis zu 730 Personen beherbergt, darunter viele, die sich in psychisch oder physisch herausfordernden Lebenslagen befinden, ist die Vermeidung von Gefahren durch Brand ein zentrales Element der baulichen und betrieblichen Planung. Bei dieser besonderen Nutzung zeigt sich ein Dilemma, wie es bei psychiatrischen Einrichtungen oder Justizvollzugsanstalten ebenfalls zutage tritt: Die Gewährleistung einer sicheren Entfluchtung und die uneingeschränkte Nutzung von Rettungswegen für Einsatzkräfte widerspricht meist einer Kontrolle der Zugänglichkeit von Gebäudeteilen.

Maßgeblich für die Anforderung an Flucht- und Rettungswege, notwendige Flure sowie an Treppenräume sind die Paragrafen 33 bis 36 der Musterbauordnung (MBO) bzw. die Überführung in die jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) – in diesem Fall die Bayerische Bauordnung (BayBO) und deren Paragrafen 31 bis 34.

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Integrierte Fluchtwege

Bei der Planung der Flucht- und Rettungswege ging es nicht nur um die Einhaltung gesetzlicher Mindeststandards, sondern um ein Konzept, das sowohl präventiv als auch reaktiv wirksam ist. Die Unterteilung des Baukörpers in klar definierte Brandabschnitte stellt sicher, dass sich ein Feuer nicht ungehindert ausbreiten kann. Diese Gliederung wurde architektonisch so umgesetzt, dass sie nicht als Einschränkung der räumlichen Offenheit wahrgenommen wird. Die Übergänge zwischen den Abschnitten dienen vielmehr zugleich der Orientierung der Nutzerinnen und Nutzer. Die Erschließung erfolgt über breite Flure und mehrere, unabhängig voneinander zugängliche Treppenhäuser in nicht brennbarer Massivbauweise, die im Ernstfall kurze und eindeutige Wege ins Freie gewährleisten. Die Fluchtwege sind nicht als isolierte Korridore gestaltet, sondern in das Raumgefüge integriert: Sie sind Teil der Alltagsnutzung und wirken vertraut, was im Krisenfall Orientierung und Beruhigung schafft.

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Verbindung durch Fluchttüren

Unerlaubte Zutritte und starker Alkoholkonsum waren ebenfalls Themen, mit denen sich die Planung auseinandersetzen musste, denn diese sind problematisch für die Sicherheit des Personals des Trägers und für die Gewährleistung des Schutzes der Bewohner. Die unterschiedlichen Trakte im Übernachtungsschutz für Familien und alleinstehende Personen sind durch Fluchttüren miteinander verbunden. Aufgrund brandschutzrechtlicher Bestimmungen der BayBO müssen die trennenden Zwischentüren der verschiedenen Unterbringungsbereiche im Brandfall als Flucht- und Rettungswege nutzbar sein. Eine bauliche oder schließtechnische Änderung war (nach Rücksprache mit dem zuständigen Baureferat) nicht möglich. Bei unbefugtem Betätigen des Notfallknopfs könnte beispielsweise der Familien- und Frauenbereich ungehindert betreten werden. Gelöst wurde dieses Dilemma durch ein akustisches sowie optisches Signal an die Video-Überwachungsanlage der dauerhaft besetzten Pforte. Die geöffnete Fluchttüre wird auf den Überwachungsmonitoren angezeigt und kann auf einem analogen Gebäudeplan zugeordnet werden – eine Security-Kraft wird dann im ausgelösten Alarmbereich eingreifen.

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Unauffällige Technik

Technische Systeme wie eine automatische Brandmeldeanlage, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sowie Sprinklertechnik in besonders sensiblen Bereichen ergänzen die baulichen Maßnahmen. Dabei wurde darauf geachtet, dass die Technik möglichst unauffällig bleibt und die wohnliche Atmosphäre nicht beeinträchtigt. Die Herausforderung bestand darin, Funktionalität mit gestalterischer Qualität zu verbinden – ein Anspruch, der sich wie ein roter Faden durch das gesamte Projekt zieht. So wird der Übernachtungsschutz Lotte-Branz-Straße nicht nur zum Schutzraum gegen die Widrigkeiten des Lebens auf der Straße, sondern auch zu einem sicheren Ort im technischen wie im emotionalen Sinn.

Bautafel

Architektur: Hild und K Architekten, München
Projektbeteiligte: Studio Vulkan, München (Freianlagen); Sailer Stepan Tragwerkteam, München (Tragwerksplanung); Möhler + Partner, München (Bauphysik); IBM-TGA, Moosburg (Elektrotechnik); Planunion (Haustechnik), München; K33 Brandschutz, München (Brandschutz)
Bauherr/in: Landeshauptstadt München
Standort: Lotte-Branz-Straße 5, 80939 München
Fertigstellung: 2024
Bildnachweis: Michael Heinrich, München; Florian Holzherr, Gauting

Baunetz Architekt*innen

Fachwissen zum Thema

Die Musterhochhausrichtlinie fordert gemäß Nr. 6.4 für Hochhäuser eine Brandmeldeanlage sowie Alarmierungs- und Lautsprecheranlagen; für bestimmte Fälle gelten Ausnahmen.

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Brandmeldeanlagen

Brandmeldeanlagen in Sonderbauten

In Sonderbauten können aufgrund der baulichen Gegebenheiten oder der Nutzung zusätzliche Gefährdungen für die Nutzer entstehen.

Rettungswege im strengen Sinn sind Zugänge und Wege für Einsatzkräfte wie der Feuerwehr, über die die Bergung (= Fremdrettung) von z.B. verletzten Personen und Tieren sowie die Brandbekämpfung (Löscharbeiten) möglich sind (siehe § 14 MBO).

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Flucht-/​Rettungswege

Definition Flucht- und Rettungswege

Allgemein werden in den Bauordnungen die beiden Begriffe unter dem Rettungsweg zusammengefasst. In Sonderbauverordnungen gibt es dagegen Unterschiede.

Flure, über die Rettungswege aus Aufenthaltsräumen oder aus Nutzungseinheiten mit Aufenthaltsräumen zu Ausgängen in notwendige Treppenräume oder ins Freie führen, müssen so angeordnet und ausgebildet sein, dass die Nutzung im Brandfall ausreichend lang möglich ist.

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Flucht-/​Rettungswege

Notwendige Flure

Eine Verbindung zu einem sicheren Ort im Brandfall ist erforderlich, wenn ein bauaufsichtlicher Rettungsweg aus einem Raum oder einer Nutzungseinheit nicht direkt ins Freie oder in einen Treppenraum führt.

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