Decken
Anforderungen an die Feuerwiderstandsfähigkeit
Decken im Sinne des § 31 der Musterbauordnung (MBO) sind horizontale, raumabschließende Bauteile, die ausreichend lange standsicher sein und die Brandausbreitung zwischen Geschossen verhindern sollen. Als ausreichend lange gilt der Widerstand gegen die Brandausbreitung bei Decken, wenn ihre Feuerwiderstandsfähigkeit den Anforderungen der Tabelle nach MBO entspricht. Die Anforderungen gelten auch für den unteren und oberen Abschluss von Laubengängen (offene Gänge, die als notwendige Flure und damit in der Regel als 1. Fluchtweg dienen).
Gallerie
Keine Anforderungen an den Feuerwiderstand werden gestellt für Decken im obersten Dachraum, wenn darüber keine Aufenthaltsräume möglich sind. Diese Decken sind feuerhemmend auszuführen, wenn von unten Trennwände nach § 29 MBO (s. Fachwissen zum Thema: „Trennwände”) anschließen. Ebenfalls keine Anforderungen werden nach Musterbauordnung (MBO) an Balkone gestellt, auch wenn darüber ggf. der 2. Fluchtweg führt. Zu beachten ist, dass bei Balkonen abweichende Regelungen in einzelnen Bundesländern (z.B. Hessen, Brandenburg) möglich sind.
Öffnungen in Decken
Öffnungen in Decken, für die eine Feuerwiderstandsfähigkeit vorgeschrieben ist, sind nur zulässig in Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2, sowie innerhalb derselben Nutzungseinheit mit nicht mehr als insgesamt 400 m² in nicht mehr als zwei Geschossen. Weitere Öffnungen sind nur zulässig, wenn sie auf die für die Nutzung erforderliche Zahl und Größe beschränkt sind und Abschlüsse besitzen, die der Feuerwiderstandsfähigkeit der Decke entsprechen.
Leitungsanlagen und Lüftungsleitungen dürfen durch Öffnungen in Decken nur hindurchgeführt werden oder sie überbrücken, wenn Vorkehrungen gegen Brandausbreitung getroffen sind, wie Abschottungen für Kabeldurchführungen oder Brandschutzklappen. Alternativ können Lüftungs- und Leitungsanlagen in Schächten durch Decken geführt werden, die einen eigenen Brandabschnitt bilden. In diesem Fall sind die Schachtwände in den Feuerwiderstandsqualitäten der Decken (oder Trennwände) auszuführen und erforderliche Öffnungen in diesen Schachtwänden zu schotten.
Fachwissen zum Thema
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