Podest
Podeste sind Ruhe-, Ausweich- und Sicherheitsebenen zwischen den Treppenläufen und am An- und Austritt. Laut DIN 18065 Gebäudetreppen muss bei notwendigen Treppen außer in Wohngebäuden mit bis zu zwei Wohnungen nach spätestens 18 Steigungen eine Podestfläche den Treppenlauf unterbrechen.
Gallerie
In Abhängigkeit vom Treppentyp werden folgende Arten von Podesten unterschieden:
- Mittelpodeste zwischen zwei hintereinanderliegenden Läufen
- Wendepodeste bei zweiläufig gegenläufigen Treppen
- Eck- bzw. Viertelpodeste bei Richtungsänderungen um 90°
Zwei Verfahren stehen für die Ermittlung der Tiefe des Podestes zur Verfügung:
- Laut der Musterbauordnung (MBO) soll die Podestlänge und -tiefe mindestens der (je nach Gebäudetyp geforderten) nutzbaren Laufbreite entsprechen.
- Die Podesttiefe sollte mindestens dem jeweiligen Schrittmaß der Treppe zuzüglich einer Auftrittsbreite entsprechen. Bei einer Treppe mit einer Steigung von 17/29 cm würde demnach die Podestlänge 92 cm betragen.
Die DIN 18065 legt zusätzlich folgende Mindestabmessungen für Podeste bei notwendigen Treppen fest:
- Wohnhäuser mit bis zu zwei Wohnungen: 80 cm bzw. 2,5 Auftritte (2,5 x a) des kleinsten Auftritts des Treppenlaufs
- sonstige Gebäude: 100 cm bzw. 3 Auftritte (3 x a) des Treppenlaufs
Bei gewendelten und kreisförmigen Treppen wird die erforderliche Podestlänge an der Lauflinie gemessen. Bei Türen, die in Richtung der Treppe aufschlagen, ist zu beachten, dass das Podest mindestens so tief sein muss, wie die Tür breit ist.
Im Grundriss ergeben sich entsprechend der Bewegungslenkung oder Umlenkung auf dem Podest in etwa folgende geometrische Podestformen:
- Quadrate oder Rechtecke
- Viertelkreissegmente
- Halbkreissegmente
- Trapeze oder Trapezoide
- Ringsegmente
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