Podest

Podeste sind Ruhe-, Ausweich- und Sicherheitsebenen zwischen den Treppenläufen und am An- und Austritt. Laut DIN 18065 Gebäudetreppen muss bei notwendigen Treppen außer in Wohngebäuden mit bis zu zwei Wohnungen nach spätestens 18 Steigungen eine Podestfläche den Treppenlauf unterbrechen.

Nach spätestens 18 Steigungen muss ein Podest den Treppenlauf unterbrechen wie hier im Mercedes-Benz Museum in Stuttgart.
Podestlänge und -tiefe müssen mindestens der nutzbaren Treppenlaufbreite entsprechen,
Die Podesttiefe sollte mindestens dem jeweiligen Schrittmaß der Treppe zuzüglich einer Auftrittsbreite entsprechen.

In Abhängigkeit vom Treppentyp werden folgende Arten von Podesten unterschieden:

  • Mittelpodeste zwischen zwei hintereinanderliegenden Läufen
  • Wendepodeste bei zweiläufig gegenläufigen Treppen
  • Eck- bzw. Viertelpodeste bei Richtungsänderungen um 90°

Zwei Verfahren stehen für die Ermittlung der Tiefe des Podestes zur Verfügung:

  • Laut der Musterbauordnung (MBO) soll die Podestlänge und -tiefe mindestens der (je nach Gebäudetyp geforderten) nutzbaren Laufbreite entsprechen.
  • Die Podesttiefe sollte mindestens dem jeweiligen Schrittmaß der Treppe zuzüglich einer Auftrittsbreite entsprechen. Bei einer Treppe mit einer Steigung von 17/29 cm würde demnach die Podestlänge 92 cm betragen.

Die DIN 18065 legt zusätzlich folgende Mindestabmessungen für Podeste bei notwendigen Treppen fest:

  • Wohnhäuser mit bis zu zwei Wohnungen: 80 cm bzw. 2,5 Auftritte (2,5 x a) des kleinsten Auftritts des Treppenlaufs
  • sonstige Gebäude: 100 cm bzw. 3 Auftritte (3 x a) des Treppenlaufs

Bei gewendelten und kreisförmigen Treppen wird die erforderliche Podestlänge an der Lauflinie gemessen. Bei Türen, die in Richtung der Treppe aufschlagen, ist zu beachten, dass das Podest mindestens so tief sein muss, wie die Tür breit ist.

Im Grundriss ergeben sich entsprechend der Bewegungslenkung oder Umlenkung auf dem Podest in etwa folgende geometrische Podestformen:

  • Quadrate oder Rechtecke
  • Viertelkreissegmente
  • Halbkreissegmente
  • Trapeze oder Trapezoide
  • Ringsegmente
Die Auflagerung des Podests in der Treppenwand und der Anschluss der Treppenläufe an das Podest spielen eine wichtige Rolle für den Schallschutz im Gebäude, vor allem bei Betontreppen. Prinzipiell bestehen zwei verschiedene Möglichkeiten zur trittschalltechnischen Entkopplung der Treppe: Entweder bilden Podest und Treppe ein einziges, längs gespanntes Bauteil, das an den Auflagern von der Wand entkoppelt ist. Oder das Podest spannt quer zwischen den Seitenwänden und ist mit einem schwimmenden Estrich versehen, während der Lauf durch entkoppelte Auflager mit dem Podest verbunden ist.

Fachwissen zum Thema

Hinsichtlich ihres Flächenbedarfs ist die lang gestreckte gerade Treppen die unwirtschaftlichste Variante

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Planungsgrundlagen

Flächenbedarf

Grundtypen mehrläufiger Treppen

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Treppenformen

Mehrläufige Treppen

Notwendige Treppen dürfen nicht mehr als 35 Meter von jedem Punkt des Gebäudes entfernt sein

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Treppenarten

Notwendige Treppen

Die Entkopplung verhindert die Trittschallübertragung von den Treppen über die Treppenhauswände oder Deckenplatten in fremde Bereiche.

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Brand-/​Schallschutz

Schallschutz bei Treppen

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