Treppenbelichtung
Der positive Einfluss von Tageslicht auf unser Wohlbefinden ist hinlänglich bekannt. Eine natürliche Belichtung erhöht zudem das Sicherheitsgefühl und verringert die Energiekosten für den Einsatz von Kunstlicht – das ist in Treppenhäusern nicht anders als in anderen Räumen.
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Belichtung notwendiger Treppen
Notwendige Treppen, die als Bestandteile des Rettungsweges zum Verlassen nicht ebenerdiger Geschosse zwingend erforderlich sind, müssen an der Gebäudeaußenseite angeordnet sein. Zudem müssen sie ein öffenbares Fenster mit Abmessungen von mindestens 60 x 90 cm besitzen, über das bei Stromausfall Licht hereinfällt. Es sorgt zudem für eine ausreichende Entrauchung und dient als Fluchtweg im Gefahrenfall. Darüber hinaus ist der Lichteinfall ein wesentliches Gestaltungselement und sollte sich der Bewegungsführung im Raum anpassen: Fenster unter der Decke oder Oberlichter verstärken den vertikalen Raumeindruck, Schlitzfenster betonen die Horizontale.
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Kunstlicht für zusätzliche Helligkeit
Zusätzlich sind Treppenräume mit Kunstlicht auszustatten, um die
erforderliche Beleuchtungsstärke auch dann sicherzustellen, wenn
das Tageslicht nicht mehr ausreicht. Neben der reinen
Belichtungsfunktion kann es auch die Treppenform und die
Bewegungsdynamik unterstützen. Gezielt eingesetzt, lassen sich mit
ihm beispielsweise Podeste als Ruhepunkte „ins Licht rücken“;
unterhalb von Trittstufen oder Handläufen
installiert, hebt es den Bewegungsablauf hervor und erhöht
gleichzeitig das Sicherheitsgefühl beim Begehen einer Treppe. Beim
Einsatz von Kunstlicht ist unbedingt darauf zu achten, dass es
blendfrei ist.
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