Verkehrslasten und Eigenlasten von Treppen
Ob ein bestimmtes Treppensystem und die ausgewählten Materialien geeignet oder ungeeignet für bestimmte Aufgaben sind, richtet sich auch nach den zu erwartenden Belastungen aus dem laufendem Betrieb des Gebäudes. So unterscheiden sich die Anforderungen an eine Wohnhaustreppe deutlich von einer Treppe in einer Fabrikhalle oder im öffentlichen Außenraum.
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Generell lassen sich folgende Verkehrslasten für Treppen hinsichtlich ihrer Nutzung ansetzen:
- In Wohngebäuden 1,5 kN als Einzellast und 3,5 KN/m²
Flächenlast
- In öffentlichen Gebäuden 2,0 kN Einzellast und 5,0 kN/m² Flächenlast
- In Kraftwerks-Anlagebauten über 2,0 kN Einzellast und mehr als 5,0 kN/m² Flächenlast
In Abhängigkeit der gewählten Tragkonstruktion, des Geländersystems und der Stufenbeläge lassen sich die Eigenlasten einer Treppe darüber hinaus in drei Kategorien einteilen:
- Leichte Ausführung bis 1,0 kN/m²: Stufen und Geländer bestehen aus Gitterrosten, Riffelblechen, Stahlkästen oder Holz
- Mittlere Ausführung bis 3,0 kN/m²: Geländer und Stufen bestehen aus Stahl- oder Spannbeton, aus leichten Betonwerk- oder Naturwerkstein
- Schwere Ausführung bis 5,0 kN/m²: Geländer und Stufen bestehen aus schweren Betonwerkstein- oder Natursteinplatten. Bei auskragenden Tragbolzentreppen ist zudem nachzuweisen, dass diese Lasten über den Hebelarm auch in den Einspannungen an den Treppenwänden aufgefangen werden kann
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Die Bemessung von Wangen und Holmen reiner Holztreppen in Wohnhäusern bis zu zwei Wohnungen richtet sich nach der Stützweite (lichter Abstand zwischen den Auflagepunkten einer Treppe) und der Laufbreite. Die Bemessung der Stufendicke bei einläufig geraden Treppen ergibt sich nach dem Elastizitätsmodul der verwendeten Holzart bzw. der eingesetzten Holzwerkstoffplatte, weiterhin der Stützweite bei einer statisch anrechenbaren Einzellast von 1,5 kN.
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