Treppenbelichtung

Der positive Einfluss von Tageslicht auf unser Wohlbefinden ist hinlänglich bekannt. Eine natürliche Belichtung erhöht zudem das Sicherheitsgefühl und verringert die Energiekosten für den Einsatz von Kunstlicht – das ist in Treppenhäusern nicht anders als in anderen Räumen.

Notwendige Treppen müssen ein Fenster besitzen.
Durch blendfreies Kunstlicht wie hier im Beispiel mit LED-Beleuchtung lässt sich der Bewegungsgablauf auf der Treppe verbessern
Beleuchtete Stufen im Ruhrmuseum der Zeche Zollverein in Essen

Belichtung notwendiger Treppen

Notwendige Treppen, die als Bestandteile des Rettungsweges zum Verlassen nicht ebenerdiger Geschosse zwingend erforderlich sind, müssen an der Gebäudeaußenseite angeordnet sein. Zudem müssen sie ein öffenbares Fenster mit Abmessungen von mindestens 60 x 90 cm besitzen, über das bei Stromausfall Licht hereinfällt. Es sorgt zudem für eine ausreichende Entrauchung und dient als Fluchtweg im Gefahrenfall. Darüber hinaus ist der Lichteinfall ein wesentliches Gestaltungselement und sollte sich der Bewegungsführung im Raum anpassen: Fenster unter der Decke oder Oberlichter verstärken den vertikalen Raumeindruck, Schlitzfenster betonen die Horizontale.


Kunstlicht für zusätzliche Helligkeit

Zusätzlich sind Treppenräume mit Kunstlicht auszustatten, um die erforderliche Beleuchtungsstärke auch dann sicherzustellen, wenn das Tageslicht nicht mehr ausreicht. Neben der reinen Belichtungsfunktion kann es auch die Treppenform und die Bewegungsdynamik unterstützen. Gezielt eingesetzt, lassen sich mit ihm beispielsweise Podeste als Ruhepunkte „ins Licht rücken“; unterhalb von Trittstufen oder Handläufen installiert, hebt es den Bewegungsablauf hervor und erhöht gleichzeitig das Sicherheitsgefühl beim Begehen einer Treppe. Beim Einsatz von Kunstlicht ist unbedingt darauf zu achten, dass es blendfrei ist.

Fachwissen zum Thema

Die DIN 18065 Gebäudetreppen unterscheidet lediglich zwischen Treppen, die mit dem Gebäude konstruktiv verbunden sind und Treppen, die unabhängig vom Gebäude im Gelände erstellt wurden (Freitreppen). Im Bild eine Innentreppe im Bauhaus Dessau.

Die DIN 18065 Gebäudetreppen unterscheidet lediglich zwischen Treppen, die mit dem Gebäude konstruktiv verbunden sind und Treppen, die unabhängig vom Gebäude im Gelände erstellt wurden (Freitreppen). Im Bild eine Innentreppe im Bauhaus Dessau.

Treppenarten

Innentreppen

Notwendige Treppen dürfen nicht mehr als 35 Meter von jedem Punkt des Gebäudes entfernt sein

Notwendige Treppen dürfen nicht mehr als 35 Meter von jedem Punkt des Gebäudes entfernt sein

Treppenarten

Notwendige Treppen

Treppenanlage im Dessauer Bauhaus

Treppenanlage im Dessauer Bauhaus

Planungsgrundlagen

Treppenräume

Surftipps

Kontakt Redaktion Baunetz Wissen: wissen@baunetz.de
Baunetz Wissen Treppen sponsored by:
METALLART Treppen GmbH
Hauffstr. 40
73084 Salach
www.metallart.com