Fensterflächenanteil
Der Fensterflächenanteil einer Fassade beschreibt den prozentualen Anteil transparenter Fassadenflächen an der Gesamtfassadenfläche. Nach dem Gebäudeenergiegesetzt (GEG) beinhaltet der Fensterflächenanteil sowohl die Verglasung als auch den Fensterrahmen. Je nach Jahreszeit und örtlichen klimatischen Bedingungen kann ein hoher Fensterflächenanteil zur begrüßenswerten passiven Solarenergienutzung verwendet werden oder zu unerwünschter Überhitzung der Innenräume führen.
Gallerie
Für die passive Solarenergienutzung sollte die Verglasung über einen hohen Gesamtenergiedurchlassgrad (g-Wert) verfügen. Eine genaue Aussage darüber, welche Wärmegewinne das Gebäude nutzen kann, ergibt eine Simulationsrechnung mit umfangreicher Berücksichtigung der energetisch relevanten Faktoren. Überschlägig gelten folgende Aussagen für den Anteil der Fensterfläche an der südlichen Wandfläche:
- Bei Fenstern mit Isolierglasscheiben (U = 2,6 W/m2K) und einem U-Wert der Wand um 0,7 W/m2K ist ein Fensterflächenanteil um 30% sinnvoll. Eine Wärmeschutzverglasung (U = 1,5 W/m2K) bis 100% stellt bei gleich gedämmter Wand die günstigere Ausführung dar. Um Kosten und Energie zu sparen, ist es sinnvoller, die Außenwanddämmung zu verbessern.
- Bei einem guten Dämmwert der Wand (U-Wert von 0,2 - 0,3
W/m2K) und Isolierglasfenstern (U = 2,6
W/m2K) steigt der Heizwärmebedarf bei zunehmendem
Fensterflächenanteil deutlich an. Die vollständige Verglasung der
Fläche führt zu einer Steigerung des Heizwärmebedarfs bezogen auf
das Bauteil um fast 100%, bezogen auf das Gesamtgebäude um ca.
15%.
- Daraus ergibt sich die Forderung nach Wärmeschutzverglasung (Zweischeibenverglasung) mit U-Werten von 0,8 - 1,3 W/m2K. Bei dieser Verglasungsart werden bei einem Einfamilienhaus bis zu einem Fensterflächenanteil von 40% Einsparungen bewirkt, während der Energieverbrauch in etwa konstant bleibt. Bei Mehrfamilienhäuser oder Reihenhäusern sind auch oberhalb der 40% Einspareffekte zu verzeichnen.
Wenn der Fensterflächenanteil ca. 30% einer Fassadenfläche überschreitet, so ist nach GEG ein vereinfachtes Nachweisverfahren anzuwenden, dass sich die Räume nicht überhitzen. Hier sind bestimmte Anforderungen an die Sonneneintragskennwerte oder an die Kühlleistung einzuhalten, um einen energiesparenden sommerlichen Wärmeschutz sicherzustellen.
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