Nationale Klimaschutzinitiative

Förderung von Modellprojekten, Konzepten und Technologien

Die Treibhausgasemissionen bis 2020 um 40% unter das Niveau von 1990 zu senken – das war ein erklärtes Ziel der deutschen Bundesregierung. Da dieses Ziel in den Jahren 2018/19 bereits unerreichbar schien, wurden mit dem Klimaschutzgesetz im Dezember 2019 als Mindestvorgabe 35% (also deutlich weniger) für 2020 und 55% Senkung der Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 festgelegt – jeweils im Vergleich zu den Werten von 1990. Eine weitgehende Klimaneutralität wird für das Jahr 2050 angestrebt, als Wegweiser dafür gilt der Klimaschutzplan 2050, der 2016 beschlossen wurde (s. Surftipps).

Gallerie

Seit 2008 besteht die Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums, die aus der Versteigerung von Emissionszertifikaten finanziert wird. Vorhandene Potenziale zur Minderung von Emissionen sollen damit kostengünstig erschlossen, innovative Modellprojekte für den Klimaschutz vorangebracht werden. Einige Förderprogramme sind speziell auf Kommunen, soziale und kulturelle Einrichtungen abgestimmt. Damit sind in erster Linie Gemeinden und Landkreise, Träger von Schulen, Kindertagesstätten und Jugendsportvereinen sowie Hochschulen, Kirchen oder kulturelle Einrichtungen angesprochen. Folgende Maßnahmen werden gefördert:

  • Klimaschutzkonzepte und -teilkonzepte sowie ein „Klimaschutzmanager“
    Solche Konzepte enthalten eine Bestandsaufnahme der Energieverbräuche und CO₂-Emissionen der Kommune für alle relevanten Bereiche, Potenzialberechnungen zur Emissionsminderung, konkrete Einsparziele und Maßnahmenkataloge inklusive Kosten- und Zeitplänen. Auch Teilkonzepte wie das Klimaschutzmanagement der eigenen Liegenschaften oder klimafreundliche Wärmenutzungskonzepte werden unterstützt. Gefördert werden sowohl die Konzepterstellung als auch die beratende Begleitung bei der Umsetzung durch einen „Klimaschutzmanager“. Unter diesen Rahmen fällt außerdem die beratende Begleitung für die Ein- oder Weiterführung von Energiesparmodellen an Schulen und in Kindertagesstätten.

  • Klimaschutztechnologien bei der Stromnutzung
    Nutzen Kommunen besonders energieeffiziente Technologien für einzelne Ersatzinvestitionen, können sie dafür einen Zuschuss erhalten. Der Einbau hocheffizienter Innen-, Hallen- und Außenbeleuchtung, die Installation hocheffizienter Pumpen und Ventilatoren im Bereich der Heizungs-, Klima- und Lüftungstechnik sowie die Nachrüstung von Lüftungsanlagen werden gefördert.

  • Klimaschutz-Modellprojekte mit dem Leitbild der CO₂-Neutralität
    Modellprojekte sind in unterschiedlichen Bereichen möglich, zum Beispiel im Gebäudebestand oder im Verkehr. Sie sollen den Ausstoß klimaschädlicher Gase weitgehend vermeiden und in vorbildlicher Weise den Einsatz hocheffizienter Technologien und erneuerbarer Energien demonstrieren. Ein Modellprojekt wäre es auch, wenn durch Verhaltensänderungen Treibhausgase überdurchschnittlich reduziert würden. Unterstützt wird nicht nur die Umsetzung konkreter Modellprojekte, sondern bereits die Vorplanungsphase.

  • Masterplan-Kommunen
    Durch die sogenannte Masterplan-Richtlinie werden Kommunen gefördert, die bis 2050 ihre Treibhausgasemissionen um 95 Prozent gegenüber 1990 und den Endenergieverbrauch um 50 Prozent senken wollen. Die ersten 19 Masterplan-Kommunen wurden 2012 ausgewählt, im Jahr 2016  haben sich weitere 22 Kommunen für eine Förderung qualifiziert – darunter sind kleinere Ortsgemeinden und Städte ebenso wie Landkreise, Großstädte und Zweckverbände.

  • Radverkehrsprojekte
    Gefördert werden Projekte, die den Radverkehr attraktiver machen – um Treibhausgasemissionen einzusparen, die Lebensqualität vor Ort zu verbessern und andere Kommunen zur Nachahmung anzuregen.

Auf der unter Surftipps genannten Seite des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit gibt es weiterführende Informationen und jede Menge Praxisbeispiele.

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