Recycling

Homogenität, Trennbarkeit, Schadstofffreiheit

Wenn die beim Bau und Betrieb eines Gebäudes eingesetzten Materialien nach ihrer ursprünglichen Nutzung für eine neue Verwendung eingesetzt werden, spricht man von Recycling: Aus einem Abfallprodukt wird ein Sekundärrohstoff.

Gallerie

Im Sinne des nachhaltigen Bauens soll beim Rückbau von Gebäuden und Gebäudeteilen ein möglichst hohes Maß an Recyclingfähigkeit sichergestellt werden, indem bereits in der Planungsphase, insbesondere bei der Materialauswahl, folgende Faktoren beachtet werden:

  • Homogenität:
    Die verwendeten Baustoffe sollten nach Möglichkeit homogen sein. Je weniger unterschiedliche Materialien in einem Gebäude verwendet werden, desto weniger unterschiedliche Entsorgungswege müssen in der Regel berücksichtigt werden.
  • Trennbarkeit:
    Sind die eingesetzten Materialien und Materialverbindungen leicht trennbar, erhöht dies die Wahrscheinlichkeit auf eine sortenreine Trennung. Je sortenreiner Materialien getrennt werden können, umso größer ist die Chance, sie wieder einsetzen zu können.
  • Schadstofffreiheit:
    Durch die Auswahl und Verwendung von schadstofffreien, recycelbaren Baustoffen kann der Materialkreislauf verlängert und wirtschaftlich optimiert werden. Je hochwertiger die einzelnen Gebäudeelemente recycelt werden können, umso vorteilhafter ist die Bewertung der Eigenschaft „Recyclingfreundlichkeit“.

Die Definition von Recycling gemäß dem Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen lautet: „Recycling (...) ist jedes Verwertungsverfahren, durch das Abfälle zu Erzeugnissen, Materialien oder Stoffen entweder für den ursprünglichen Zweck oder für andere Zwecke aufbereitet werden; es schließt die Aufbereitung organischer Materialien ein, nicht aber die energetische Verwertung und die Aufbereitung zu Materialien, die für die Verwendung als Brennstoff oder zur Verfüllung bestimmt sind“ (§ 3 Abs. 25 KrWG).

Es gibt weitere Kriterien zur Einteilung von Baustoffen und -teilen in Bezug auf den möglichen Wiedereinsatz und dementsprechende Nachhaltigkeit:

  • Wiederverwendung und Vorbereitung zur Wiederverwendung: Nicht mehr benötigte Materialien oder Bauteile werden an einem anderen Ort wieder eingesetzt. Die Vernichtung, Zerlegung oder Beseitigung kann somit entfallen.
  • Energetische Verwertung oder Verfüllung: Verwendung von brennbaren Reststoffen bzw. Abfällen zur Energieerzeugung durch direkte Verbrennung und Aufbereitung zu Materialien, die zur Verfüllung bestimmt sind.
  • „Einfache“ Beseitigung: für Materialien ohne Verwertungskonzept
  • Entsorgung als Sondermüll: für Materialien und Bauteile, die mit Schadstoffen belastet sind

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) gibt die Baufachlichen Richtlinien zum Recycling heraus, Arbeitshilfen zum Umgang mit Bau- und Abbruchabfällen sowie zum Einsatz von Recyclingbaustoffen auf Liegenschaften des Bundes. Sie dient auch für Nicht-Bundesbauten als Planungshilfe und steht auf den unten genannten Webseiten des Ministeriums zum Download zur Verfügung (siehe Surftipps).

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