Recycling
Homogenität, Trennbarkeit, Schadstofffreiheit
Die Menge mineralischer Bauabfälle in Deutschland ist erheblich: 2022 fielen rund 208 Millionen Tonnen an, das entspricht etwa 61 Prozent des Gesamtabfallaufkommens in Deutschland. Der Bausektor gehört also zu den ressourcenintensivsten Wirtschaftssektoren. Um Graue Energie einzusparen und wertvolle Ressourcen vor der Zerstörung zu bewahren, sollte bereits in der Planungsphase der Lebenszyklus des Gebäudes betrachtet und möglichst vorausschauend geplant werden. Neben einer hohen Verwertungsquote steht besonders die schadlose, ressourcenschonende Wiederverwertung im Fokus.
In der Planung sollten folgende Faktoren beachtet werden:
- Homogenität:
- Die verwendeten Baustoffe sollten nach Möglichkeit homogen sein. Je weniger unterschiedliche Materialien in einem Gebäude verwendet werden, desto weniger unterschiedliche Entsorgungswege müssen in der Regel berücksichtigt werden.
- Trennbarkeit:
- Sind die eingesetzten Materialien und Materialverbindungen leicht trennbar, erhöht dies die Wahrscheinlichkeit einer sortenreinen Trennung. Je einfacher Materialien getrennt werden können, desto größer ist die Chance, sie wieder einsetzen zu können.
- Schadstofffreiheit:
- Durch die Auswahl und Verwendung von schadstofffreien Baustoffen kann der Materialkreislauf verlängert und wirtschaftlich optimiert werden.
Werden diese nicht beachtet, kann es zu Kosten- und Energieaufwänden kommen, die eine Rückführung in den Kreislauf erheblich einschränken. Um dies zu vermeiden, veröffentlichte das Bundesumweltministerium 2012 das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), in dem fünf Maßnahmen zur Vermeidung und Abfallbewirtschaftung festgelegt wurden:
- Vermeidung:
- Bestehende Bausubstanzen möglichst erhalten und Gebäude anpassungsfähig und langlebig planen.
- Vorbereitung zur Wiederverwendung:
- Gebrauchte Produkte und Bauteile prüfen, reinigen oder reparieren, damit sie erneut mit gleicher Funktion verwendet werden können.
- Recycling:
- Bau- und Abbruchabfälle stofflich aufbereiten und als Sekundärstoffe einsetzen.
- Sonstige Verwertung:
- Insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung.
- Beseitigung:
- Abfälle, die nicht schadlos verwertet werden können, werden ordnungsgemäß und gemeinwohlverträglich beseitigt.
Recycling-Baustoffe
Häufig finden Recycling-Baustoffe, etwa aus Backsteinen, Beton oder Gips, in Form von Gesteinskörnungen neue Verwendung. Im Jahr 2022 schöpfte man 72,3 Millionen Tonnen Bauabfälle aus Bauschutt und Straßenaufbrüchen; daraus entstanden ungefähr 61 Millionen Tonnen an Recycling-Baustoffen, die besonders im Straßen-, Erd- und Deponiebau oder als Zuschlagstoff für Asphalt und Beton Einsatz fanden. Im Bereich des Holzbaus, der Dämmstoffindustrie sowie der Textilindustrie kommt es ebenfalls immer häufiger zum Recycling. Verschnitte, Reste und Bauabfälle werden zu neuen Bauteilen – z.B. Konstruktionsplatten, Möbel oder Ähnliches – verarbeitet und erhalten so ein zweites Leben.
Regulierung des Baustoffrecyclings
Die Ersatzbaustoffverordnung (kurz: EBV) regelt den Einsatz mineralischer Ersatzbaustoffe in technischen Bauwerken. Sie soll die Kreislaufwirtschaft unterstützen und die Akzeptanz von Sekundärbaustoffen verbessern. Die Realität spiegelt ein anderes Bild: Mit dem Inkrafttreten der Verordnung 2023 sank die Akzeptanz, vor allem durch steigende Kosten und mehr Deponierung.
Die geplante Novellierung der EBV soll mehr Entlastung bringen. Der Referentenentwurf des Bundesumweltministeriums vom Juli 2026 verspricht eine Entlastung von rund 43 Millionen Euro per Jahr. Bau- und Abbruchabfälle, die beispielsweise nur für die Verfüllung von Abgrabungen und Tagebauen eingesetzt wurden, sollen durch die Novellierung höherwertig verwertet werden. Wie es um eine Regelung zum Abfallende steht – also dem Moment, in dem Bauabfall rechtlich zum Sekundärprodukt wird und nicht mehr als Abfall zählt – ist bislang jedoch nicht geklärt. Dieser Sachverhalt spielt insofern eine Rolle, als ohne die rechtliche Einordnung mehr Dokumentationsaufwand entsteht und Haftungsfragen offen bleiben. Die geplante Vereinfachung der Qualitätskontrolle und die Reduzierung der Dokumentationspflicht sowie die Änderungen im Bereich der mobilen Brechanlagen sollen dennoch zu massiven Kostensenkungen führen. Die geplanten Änderungen sollen im Juli 2027 in Kraft treten.
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) gibt die Baufachlichen Richtlinien zum Recycling heraus, Arbeitshilfen zum Umgang mit Bau- und Abbruchabfällen sowie zum Einsatz von Recyclingbaustoffen auf Liegenschaften des Bundes. Sie dient auch für Nicht-Bundesbauten als Planungshilfe und steht auf den unten genannten Webseiten des Ministeriums zum Download zur Verfügung (siehe Surftipps).
Fachwissen zum Thema
Surftipps
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