Rückbaubarkeit
Gallerie
Je einfacher ein Gebäude wieder in seine Bestandteile zerlegt
werden kann, umso besser ist seine Eigenschaft „Rückbaubarkeit“ zu
beurteilen. Nachhaltige Bauwerke sollten Rückbaubeschreibungen
erhalten, in denen der Nachweis geführt wird, wie das Gebäude
schadlos in den Energie- und Materialkreislauf zurückgeführt werden
kann. Die Baustoffe und Konstruktionen sind im Sinne ihrer
möglichen
- Weiternutzung,
- Wiederverwendung,
- getrennten Verwertung und
- getrennten Entsorgung/Deponierung auszuwählen bzw. zu
planen.
Für die Beurteilung der Rückbaubarkeit – und im engen Zusammenhang damit der Recyclingfreundlichkeit – wurde vom Bundesministerium für Bau, Verkehr und Stadtentwicklung (BMVBS) ein Kriteriensteckbrief mit Checkliste entwickelt. Das betrachtete Bauwerk wird danach in die vier Bereiche eingeteilt:
- technische Gebäudeausrüstung,
- nichtkonstruktive (Aus-)Bauelemente,
- nicht tragende Rohbaukonstruktion,
- tragende Rohbaukonstruktion.
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