Rückbaubarkeit
Je einfacher ein Gebäude wieder in seine Bestandteile zerlegt werden kann, umso besser ist seine Eigenschaft „Rückbaubarkeit“ zu beurteilen. Nachhaltige Bauwerke sollten Rückbaubeschreibungen erhalten, in denen der Nachweis geführt wird, wie das Gebäude schadlos in den Energie- und Materialkreislauf zurückgeführt werden kann.
Gallerie
Die Baustoffe und Konstruktionen sind im Sinne ihrer möglichen
- Weiternutzung,
- Wiederverwendung,
- getrennten Verwertung und
- getrennten Entsorgung/Deponierung auszuwählen bzw. zu planen.
Dabei ist auf die einfache Trennbarkeit von Konstruktionen mit Materialien unterschiedlicher Lebensdauer zu achten. Die Verträglichkeit von unterschiedlichen Baustoffen und Bauteilen muss berücksichtigt werden und die Art der Verbindungen ist im Hinblick auf die Demontierbarkeit zu betrachten.
Für die Beurteilung der Rückbaubarkeit – und im engen Zusammenhang damit der Recyclingfreundlichkeit – wurde vom Bundesministerium für Bau, Verkehr und Stadtentwicklung (BMVBS) ein Kriteriensteckbrief mit Checkliste entwickelt. Das betrachtete Bauwerk wird danach in die vier Bereiche eingeteilt:
- technische Gebäudeausrüstung,
- nichtkonstruktive (Aus-)Bauelemente,
- nicht tragende Rohbaukonstruktion,
- tragende Rohbaukonstruktion.
Fachwissen zum Thema
Wienerberger | Kontakt 0511 / 610 70-0 | www.wienerberger.de