Eindeckungen
Immer wieder treten Schäden auf, die durch eine fehlerhafte Ausführung der Eindeckung verursacht werden. Die folgenden fünf gravierenden Ausführungsfehler zählen zu den häufigsten Schadensursachen bei Eindeckungen.
Gallerie
Falsche Anschlüsse bei Dachflächenfenstern
In den Einbauanleitungen der Fensterhersteller wird eindeutig
darauf hingewiesen, wie ein Fenster richtig eingebaut und an die
Eindeckung angeschlossen werden muss: die Dachsteine
oder Ziegel werden an dem Steg in der Mitte des Eindeckrahmens
angeschnitten. (Zur Dachfläche hin befindet sich noch ein
imprägnierter Schaumstoffstreifen, der Flugschnee und Treibregen
aus der Konstruktion fern hält.) Im vorliegenden Fall (siehe Abb.
1) jedoch liegen die Ziegel mit der Wasserfalz auf dem Mittelsteg
und stehen ungünstigerweise hoch.
Zu geringe Überdeckungen
Die Eindeckung soll, so die Fachregeln des Deutschen
Dachdeckerhandwerks, etwa 5 cm in die Dachrinne reichen,
andernfalls ist ein Einhangblech anzuordnen. Bei dem vorhandenen
Dach ist eine Verlängerung der Sparren in der Mitte der Dachfläche
angeordnet. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, dass die
Dachrinne beiderseits der Verlängerung schräg zu der tieferen
Traufe
geführt wird. Selbstverständlich gelten die Überdeckungen der
Eindeckung auch hier. In diesem Fall jedoch wurde als Überstand der
Eindeckung 2 cm ausgeführt. Der Übergang wurde einfach mit der
Unterdeckbahn erstellt.
Ungenaue Berechnung der Sparrenlänge
Offenbar wurde die gesamte Sparrenlänge falsch berechnet. Die
Ziegel, die zur Eindeckung gewählt waren, hatten ein Lattmaß von
etwa 35,0 cm. Die Toleranz beträgt etwa 3 mm. Das Minimallattmaß
darf folglich 34,7 cm nicht unterschreiten. Gelattet wurde im
gezeigten Dach mit 34,2 cm. Ein Abstand der fast zwangsläufig zu
Problemen beim Eindecken führt. Der Ausführende trennte für die
großen Abstände mit der Trennflex ein Stück des Ziegels vor der
Wasserfalz ab.
Mangelhafte Ausführung der Anschlüsse
Auf der einen Seite des Daches wurde eine Schleppgaube mit
abgewalmten Wangen angeordnet. Als Entwässerung dient hier eine
halbrunde Zinkdachrinne. Die Ortgänge der Gaubenwangen sind mit
Ortgangziegeln mit innen liegendem Steg ausgeführt. Im Bereich des
oberen Ortgangziegels kann es kleinere Probleme geben, diese Ziegel
einzubauen. Oftmals muss hier ein Teil des überstehenden Wulstes
abgeschnitten werden. Soweit ist die Ausführung also als korrekt
einzustufen.
Wird jedoch der obere Ziegel soweit geschmälert, dass eine Lücke
zwischen der Dachrinne und dem Ziegel entsteht, kann von einer
fachgerechten Ausführung nicht mehr die Rede sein. Nicht nur aus
optischen Gründen sollte hier eine Abdeckung zum Beispiel aus Blei
erstellt werden. In der vorliegenden unsachgemäßen Dacheindeckung wurde jedoch Bauschaum aus der
Dose als Problemlösung gewählt, der zudem noch die Aufgabe der
mechanischen Befestigung übernehmen konnte. Eine derartige Lösung
ist weder fachgerecht noch entspricht sie den Regelwerken des
Deutschen Dachdeckerhandwerks
Dachlattung falsch bemessen
Gemäß den Fachregeln sind als Standardmaße 3/5 cm und 4/6 cm
Dachlatten der Sortierklassen S10 oder S13 ohne besonderen Nachweis
zugelassen. Die verbauten Dachlatten sind 4,5 cm breit. Dabei haben
sie eine Dicke von 3 cm. Damit entsprechen sie weder dem Maß 24/48
mm, welches bei Lattenabständen von max. 17 cm verwendet werden
dürfen, noch den oben erwähnten 30/50 mm oder 40/60 mm. Nach den
Vorschriften der Bauberufsgenossenschaften (BBG) darf dieses Dach
nicht ohne weitreichende Sicherungsmaßnahmen betreten
werden.