Planung einer Lüftungsanlage
Was gilt es zu bedenken?
Eine Lüftungsanlage sorgt vor allem bei Bauten mit dichter Gebäudehülle für eine hohe Luftqualität, ohne einen Verlust der im Innenraum gespeicherten Wärmeenergie (wie bei der herkömmlichen Fensterlüftung). Sie reguliert die Luftfeuchtigkeit, verhindert damit die Bildung von Schimmelpilzen und reinigt auf Wunsch zudem die Luft, was insbesondere bei Allergien einen hohen Mehrwert bietet.
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Geregelt wird die Wohnraumlüftung in der DIN 1946-6: Raumlufttechnik - Teil 6: Lüftung von Wohnungen - Allgemeine Anforderungen, Anforderungen an die Auslegung, Ausführung, Inbetriebnahme und Übergabe sowie Instandhaltung. Um den gewünschten Komfort und eine optimale Raumluftqualität zu erreichen, sollte die die Planung einer Lüftungsanlage zu einem möglichst frühen Zeitpunkt berücksichtigt werden, denn betroffen sind auch andere Bauteile, die die Basis zum Funktionieren einer Lüftungsanlage bilden.
Gebäudehülle
Damit die Innenraumwärme im Winter bzw. die Innenraumkälte im Sommer nicht durch Spalten in der Gebäudehülle oder in den Fenstern nach draußen gelangen kann, muss ein Gebäude möglichst gut abgedichtet sein. Um die Gebäudedichtheit sicherzustellen, sollte noch während der Bauphase eine Luftdichtheitsmessung vorgenommen werden, mit der sich Undichtigkeiten in der Gebäudehülle detektieren lassen (Blower-Door-Test).
Raum- bzw. Grundrissplanung
Werden bestimmte Räume definiert, aus denen die Luft abgesaugt wird (etwa Bad, WC, Küche oder Abstellräume), sollte dies bei der Raumaufteilung berücksichtigt werden. Diese Lüftungssysteme benötigen in der Regel Steigleitungen über alle Geschosse hinweg, die möglichst kompakt und nah beieinander im Grundriss liegen sollten. So lässt sich der bauliche und finanzielle Aufwand für zusätzliche horizontale Leitungen vermeiden. Die Platzierung der Steigleitungen im Grundriss hängt außerdem davon ab, wo im Gebäude die Lüftungsanlage untergebracht ist (Dach, Keller etc.). Auch hier kann durch geschickte Planung zusätzlicher Aufwand vermieden werden.
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Dimensionierung und Energieverbrauch
Wesentlicher Stromverbraucher in Lüftungsanlagen ohne zusätzliche Heiz- oder Kühlfunktion sind die Ventilatoren, durch die Ab- und Zuluft in den Leitungen bewegt werden. Wie viel Strom verbraucht wird, hängt maßgeblich von der individuell auf die Wohnung oder das Gebäude abgestimmten Lüftungsanlage ab. Sie sollte nicht zu klein, aber auch nicht zu groß dimensioniert sein. Bei Wohnungslüftungsanlagen gibt es mittlerweile sehr energiesparende Systeme, die mit nur wenigen Ventilatoren auskommen. Meist genügt hier die niedrigste Stufe der spezifischen Ventilatorleistung (SFP 1). Bei Einfamilienhäusern ist – je nach Wohnungsgrößen – mit einem jährlichen Stromverbrauch von rund 200 bis 400 kWh zu rechnen. Dieser Stromverbrauch kompensiert sich größtenteils dadurch, dass Lüftungsanlagen in der Regel an anderer Stelle viel Energie sparen, insbesondere durch die Wärmerückgewinnung. Der Strom für eine Lüftungsanlage kann außerdem mittels Photovoltaik selbst erzeugt werden.
Einsatz raumluftabhängiger Feuerstätten
Es gibt nach wie vor vielerlei Geräte in einem Haus, die mit fossilen Brennstoffen funktionieren, etwa Kaminöfen, atmosphärische Kessel oder Thermen sowie Gasherde. Die sogenannten „raumluftabhängigen Feuerstätten“ benötigen die Luft aus dem Raum, in dem sie sich befinden, erzeugen also einen leichten Unterdruck im Innenraum vor der Flamme und produzieren schädliche Emissionen nach der Flamme. Der parallele Betrieb von Lüftungsanlagen in Innenräumen mit solchen Feuerstätten ist komplexer, damit es im Innenraum nicht zu einem Sauerstoffmangel oder gar zu einem Ansaugen der Emissionen kommt. Deshalb müssen bereits zu einem frühen Zeitpunkt in der Planung die zuständigen Schornsteinfeger*innen einbezogen werden. Durch Klappen und gebäudetechnische Schaltungen kann ein sicherer Betrieb gewährleistet werden.
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Energielabel
Wie alle Haushaltsgeräte haben auch zentrale und dezentrale Lüftungsgeräte ein Energieeffizienzlabel mit Energieeffizienzklassen von A bis G. Bewertet werden u.a. der Schallleistungspegel in db(A) sowie der spezifische Energieverbrauch. Er gibt die mögliche Primärenergieeinsparung (Stromaufwand für Ventilatoren minus Heizenergieeinsparung) gegenüber der Fensterlüftung bei gleicher Luftqualität an. Ausgenommen davon sind lediglich reine Abluftgeräte mit einer Leistung von weniger als 30 W, unter anderem einfache Toilettenlüfter.
Qualitätssiegel Raumlufttechnik
Lüftungsanlagen, die die Luft nicht nur austauschen, sondern sie auch behandeln, also filtern und/oder klimatisieren, bezeichnet man auch als Raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen). Als Nachweis zur Qualitätssicherung für gute Raumluft sowie einen effizienten Betrieb mit hohem energetischem Standard wurde für sie vom Umweltbundesamt UBA und vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA das Qualitätssiegel Raumlufttechnik entwickelt. Die Qualität wird dabei in einer dreistufigen Prüfung durch eine unabhängige und fachkundige Person sichergestellt, die sowohl Planung, Installation als auch den Betrieb einschließt. Eine gute Raumluftqualität wird üblicherweise durch einzuhaltende Richtwerte von Kohlendioxid (1.000 ppm), Temperatur, Luftfeuchte und Behaglichkeit definiert. Wichtig sind in diesem Zusammenhang ebenfalls die richtige Auslegung sowie ein effizienter Betrieb. Das Qualitätssiegel ist Teil der Maßnahme Gebäude Nr. 13 Maßnahmenpaket Klima/Lüftung der Energieeffizienzstrategie 2050, welche in Zusammenarbeit mit dem BAFA umgesetzt wird. Das BAFA informiert Fachleute und lizenziert die Software-Dokumentation. Das Qualitätssiegel wird über ein Softwareprodukt errechnet und ausgestellt. Auf der Webseite des Umweltbundesamts ist das Handbuch Das Qualitätssiegel Raumlufttechnik zum Download erhältlich (siehe Surftipps).
Betrieb, Wartung und Reparatur
Lüftungsanlagen müssen so geplant werden, dass sie regelmäßig und ohne Aufwand gewartet und repariert werden können, um einen sicheren Betrieb und sauberen Zustand dauerhaft zu gewährleisten. Dies beinhaltet neben der richtigen Anordnung der Anlage im Gebäude und der Öffnungen sowie Leitungen im Grundriss auch die Einplanung von Wartungsöffnungen an gut zugänglichen Orten. Auch bereits während der Bauphase müssen die Leitungen und Rohre vor Schmutz und Staub geschützt werden. Lüftungsanlagen sollten mindestens einmal im Jahr gewartet und gereinigt werden, die Zuluftfilter (besonders Feinstaubfilter der Klasse F7, die über 90 % der Schwebstoffe und Pollen entfernen) je nach Belastung der Luft aus hygienischen Gründen alle 3 bis 6 Monate gewechselt werden.
Fördermittel
Für die Beantragung von Fördermitteln ist in der Regel der Nachweis einer fachgerechten Planung sowie ein Lüftungskonzept zum Schutz vor Tauwasser und Schimmelbildung gemäß DIN 1946-6 notwendig. Gefördert werden nur Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, da sie entscheidend zum Energiesparen beitragen und somit die Umwelt und das Klima schonen.
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