Zuluft
In der Gebäudetechnik bezeichnet der Begriff Zuluft die einem
Gebäude zugeführte Luft. Sie kann durch Filtern, Erwärmen (häufig
durch Wärmerückgewinnung), Kühlen sowie Be- und Entfeuchten durch
ein Lüftungsgerät vorbehandelt sein. Im Sinne der DIN EN 12792
Lüftung von Gebäuden - Symbole, Terminologie und graphische
Symbole ist Zuluft definiert als „Luftstrom, der in einen Raum
eintritt oder Luft, die aus der Anlage nach einer Behandlung in den
Raum eintritt.“
Die Rohrleitungen für die Zuluft sind normgerecht nach Luftart und
Luftrichtung zu kennzeichnen. Dies erfolgt durch rechteckige
Schilder, die an ihren Enden zu Fließrichtungspfeilen
zusammenlaufen. Die Farbe des jeweiligen Schildes
(Farbkennzeichnung) steht für die Luftart und richtet sich nach der
Anzahl der thermodynamischen Behandlungen (Heizen, Kühlen,
Be-/Entfeuchten): Grün steht für unbehandelte Zuluft, Rot für
einmal, Blau für zwei- bis dreimal und Violett für viermal
behandelte Zuluft. Das Wort Zuluft ist grundsätzlich in Weiß auf
den farbigen Hintergrund aufgebracht.
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