Schallschutz: Klima- und Lüftungsanlagen
Anforderungen, Schallquellen, Maßnahmen zur Reduzierung
Schallabstrahlungen von Lüftungsgeräten und Kälteaggregaten müssen nach außen begrenzt werden. Die zulässigen Grenzwerte sind abhängig vom Bebauungsgebiet und Umfeld, in dem die Anlagen betrieben werden. Die Anforderungen an den Schallschutz sind in Wohngebieten wesentlich höher als in Industriegebieten; Auskunft über entsprechende Grenzwerte geben die VDI-Richtlinie 2058 Beurteilung von Lärm sowie die zuständigen Kommunen vor Ort. Bei der Planung Raumlufttechnischer Anlagen (RLT) für Neubauten oder bei Sanierungen sollte der Schallschutz einen hohen Stellenwert einnehmen. Empfehlungen für Grenzwerte des Schalldruckpegels von RLT-Anlagen liefert die DIN EN 13779: Lüftung von Nichtwohngebäuden – Allgemeine Grundlagen und Anforderungen für Lüftungs- und Klimaanlagen und Raumkühlsysteme. Zu beachten ist zudem die Richtlinie VDI 2081: Geräuscherzeugung und Lärmminderung in Raumlufttechnischen Anlagen.
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Auch der Schall von außen, wie z.B. Verkehrslärm an stark befahrenen Straßen, darf nicht über das Lüftungssystem ins Gebäude eindringen. Die Schallübertragung zwischen einzelnen Räumen eines Gebäudes muss ebenfalls begrenzt werden, so dass z.B. Gespräche nicht durch das Lüftungssystem im Nachbarraum zu hören sind. Werden Klima- und Lüftungsgeräte in geschlossenen Räumen aufgestellt, so müssen die umschließenden Wände, Decken und Fußböden genügend schallgedämmt sein, um die Übertragung des Luftschalls nach außen zu verhindern.
In der Praxis wird hinsichtlich der akustischen Anforderungen an RLT- oder Klimaanlagen ein Kompromiss getroffen zwischen dem gewünschten Schalldruckpegel, einer technisch realisierbaren Lösungsvariante und einer kostenmäßig vertretbaren Umsetzung. Zur Einhaltung der akustischen Grenzwerte im Freien bei Tag und Nacht können bereits im Bauschein erhebliche Anforderungen aufgeführt sein. Diese betreffen in der Regel vorrangig RLT-Geräte auf Flachdächern sowie die Außenluftansaugungen und Fortluftaustritte.
Schallquellen bei RLT-Anlagen
Einfluss auf den produzierten Raumschallpegel einer RLT-Anlage
haben alle Einbaukomponenten der Zentralgeräte, z.B.
Wetterschutzgitter, Jalousieklappen, Ventilatoren, Wärmeübertrager,
Kühler, Brandschutzklappen, Volumenstromregler, Lüftungsgitter,
Deckenluftauslässe etc. Der Ventilator stellt in den meisten Fällen
die dominierende Schallquelle dar. Seine Geräusche werden über die
Luftkanal- und Luftrohrleitungssysteme bis zum raumseitigen
Austrittsgitter in den zu belüftenden Raum weitergeleitet. Bei der
akustischen Planung von Lüftungszentralen sind Maßnahmen gegen
Körperschall und Luftschall vorzunehmen. Grundsätzlich sollten alle
Geräte, die Geräusche verursachen, gemeinsam in einem Raum
untergebracht sein.
Maßnahmen zur Schallvermeidung und -reduzierung
Auch bei Anlagen der Gebäudetechnik wird zwischen Luft- und Körperschall unterschieden (siehe auch Beitrag Schallschutz: Anforderungen und Schallarten). Körperschall wird vermieden bzw. reduziert, wenn
- der Boden in der Lüftungszentrale aus einer Stahlbetonplatte besteht, schwimmend verlegt über einer mindestens zweilagigen Trittschalldämmung
- Maschinenteile nicht kraftschlüssig mit Wänden, Stützen, Decken etc. verbunden sind
- Maschinen und Geräte auf Schwingungsdämpfern federnd gelagert sind
- Wand- und Deckendurchführungen mit einer Zwischenlage elastisch ausgebildet sind
- die Verbindung zwischen Ventilator und Luftkanälen flexibel ausgebildet ist.
Luftschall wird vermieden bzw. reduziert durch
- möglichst großen räumlichen Abstand der Zentralen, Außen- und Fortluftgitter von zu schützenden Räumen
- die Ummantelung von sehr lauten Geräten
- schallschluckende, -dämpfende und -dämmende Maßnahmen an den Wänden, Decken, Türen und Fenstern des Maschinenraums
- günstige Kanalführung, schwere Elemente und große
Querschnitte
- Schalldämpfer im Kanal- bzw. Rohrleitungssystem (z.B. Resonanz-Schalldämpfer, Mineralwolle-Schalldämpfer, Rohr-Schalldämpfer, Telefonie-Schalldämpfer)
Die Luftauslässe in den belüfteten Räumen eines Gebäudes
bedürfen ebenfalls einer akustischen Auslegung. Die hier
entstehenden Strömungsgeräusche lassen sich nicht mit
Schalldämpfern mindern. Richtwerte für den Schalldruckpegel und die
Nachhallzeit in Räumen geben die VDI-Richtlinie 2081 und die DIN
4109 Schallschutz im Hochbau Beiblatt 1 und 2. So ist z.B. der
geforderte Schalldruckpegel in einem Konzertsaal wesentlich
anspruchsvoller als in einer Gaststätte.
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