Schutzmaßnahmen gegen Absturz auf Dächern
DGUV-Information vom September 2025
Sowohl die Entwässerung als auch die Abdichtung eines Flachdachs erfordern eine regelmäßige Kontrolle. Zusätzliche Maßnahmen, etwa Dachbegrünungen, Photovoltaikanlagen oder viele andere Erweiterungen auf dem Dach, sind in gewissen Abständen zu warten. Bei solchen Begehungen müssen die Personen vor Absturz gesichert sein. Über rechtliche Rahmenbedingungen, Verantwortlichkeiten und praktische Maßnahmen informiert die im September 2025 neu aufgelegte DGUV-Information 201-056: Schutzmaßnahmen gegen Absturz auf Dächern der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU).
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Zunächst werden wichtige Begriffe von A bis Z erläutert: vom Absturzschutzsystem bis zum Zugangs- und Sicherungskonzept. Auf Seite 17 heißt es im Kapitel Allgemeines: „Die Absturzsicherungen sind in der Regel permanent mit dem Bauwerk verbunden bzw. verbleiben auf dem Bauwerk.“ Technische Anlagen und Einrichtungen spielen dabei eine wichtige Rolle.
Eine Grafik zeigt die rechtlichen Vorgaben und Verantwortlichkeiten der beteiligten Akteur*innen. Grundsätze der Planung sind in drei Leitfragen formuliert (S. 28). Es werden Nutzungskategorien aufgestellt (hoch – mittel – gering, S. 29) und Personengruppen nach Unterweisungsgrad sortiert (I, II und III, S. 30). Eine Tabelle enthält die gemäß-Norm-geforderten Intervalle von Wartungsarbeiten bei unterschiedlicher Ausstattung eines Flachdachs.
Für welche Dachbereiche welche Absicherungsmaßnahmen zu treffen sind, definieren sogenannte Ausstattungsklassen, markiert als graue, grüne, orange und rote Bereiche (S. 32). Behandelt werden verschiedene Systeme der Absturzsicherung, ihre Montage und Instandhaltung.
Im Anhang sind eine Reihe von Planungsbeispielen mit Zeichnungen aufgeführt sowie die Vorlage zur „Übereinstimmungserklärung und Montagedokumentation“.
Aus dem Inhalt:
- Rechtliche Grundlagen und Verantwortungen
- Planung
- Errichtung und Montage
- Benutzung
- Instandhaltung
- Anhänge 1-7
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