Asbest beim Bauen im Bestand
Leitfaden der BG BAU vom April 2025
Die Herstellung und Verwendung von Asbest ist in Deutschland seit 1993 verboten, seit 2005 trifft das auf alle Länder der Europäischen Union zu. In vielen Gebäuden aus früheren Zeiten sind allerdings asbesthaltige Materialien zu finden – beispielsweise in Putzen, Spachtelmassen, Fliesenklebern und anderen Bauchemikalien, aber auch in Dach- und Fassadenbekleidungen. Asbest ist gesundheitsschädlich und gilt als krebserregend. Eine Gefahr geht insbesondere dann von Baumaterialien aus, wenn sich die winzigen Fasern lösen, zum Beispiel bei Abbrucharbeiten.
Gallerie
Mit der Novellierung der Gefahrstoffverordnung am 5. Dezember
2024 haben sich einige Änderungen ergeben, die das Bauen im Bestand
betreffen. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft BG BAU
informiert auf ihrer Webseite über einen fachgerechten Umgang mit
Asbest (siehe Surftipps): Die gesetzlichen Änderungen
vermittelt ein Erklärfilm und die im April 2025 erschienene
Publikation Asbest beim Bauen im Bestand – Leitfaden für
handwerksnahe Tätigkeiten ergänzt die bisherigen Informationen
des Verbandes.
Aus dem Inhalt:
- Rechtliche Grundlage
- Vorgehen bei Tätigkeiten im Bestand
- Entsorgung
Die Publikation steht zum kostenlosen Download zur Verfügung (siehe Surftipps). Weiterführende Informationen finden Sie auf der Webseite der BG BAU: Dort ist nachzulesen, wie sich feststellen lässt, ob in einem Gebäude Asbest verbaut wurde. Die Berufsgenossenschaft bietet auch Online-Schulungen zum Thema an.
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