Windsogsicherung
Gemäß den „Fachregeln für Dächer mit Abdichtungen – Flachdachrichtlinien“ müssen die erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung der Dachabdichtung und der dazugehörigen Schichten gegen Abheben durch Windkräfte durch den Planer angegeben werden. Dabei sind die Vorgaben der DIN EN 1991-1-4: Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke – Teil 1-4: Allgemeine Einwirkungen – Windlasten zu beachten. Windsogberechnungen nach dem dort festgelegten Rechenmodell durchzuführen.
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Nach Eurocode 1991-1-4 (wie auch nach der zurückgezogenen DIN 1055-4) unterteilt man die Dachfläche in insgesamt vier Teilbereiche:
- Eckbereich
- Innenbereich
- Äußerer Randbereich
- Innerer Randbereich
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Sind auf den Flachdächern Photovoltaikanlagen installiert, haben diese auch Einfluss auf die Windlast. Auch wenn die DIN EN 1991-1-4 keine Angaben für die Windlastermittlung bei PV-Anlagen auf Flachdächern enthält, sollte abgeklärt werden, wie sich die PV-Anlage auf die Windsoglasten auswirkt.
Hintergrund für die verschärften Anforderungen ist die Zunahme von Orkanen und Wirbelstürmen, welchen gerade das Bauteil Dach ausgesetzt ist. So spielt die Lagesicherung von Abdichtungen bzw. des kompletten Dachaufbaus eine wichtige Rolle, wenn es um die Lebensdauer von Flachdachabdichtungen geht.
Prinzipiell gibt es drei Möglichkeiten zur Lagesicherung des Dachaufbaus gegen Abheben durch Windkräfte:
- Auflast beispielsweise mit Kies, mittels Terrassenbelag oder
als Gründach
- Mechanische Befestigung (Schienenbefestigung, Saumbefestigung,
Klettsystem, Feldbefestigung)
- Verklebung
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Hersteller von Dachabdichtungs- und Befestigungssystemen bieten
Planenden und Verleger*innen auf Anfrage die kostenlose Berechnung
von objektbezogenen Nachweisen für die Lagesicherung von
Abdichtungen bis hin zu Windsoggarantien an. Diese Nachweise
basieren auf den Berechnungskriterien der DIN EN 1991-1-4 und
im Falle einer mechanischen Befestigung den Bemessungslasten des
jeweiligen Produktes. Der Nachweis für die Lagesicherung des
Dachaufbaus bzw. der Verlegeplan bei mechanischer Befestigung muss
bereits bei der Ausschreibung der Dachabdichtungsarbeiten durch den
Planer zugrunde gelegt werden.
Bei einer losen Verlegung mit Auflast hat der Planende zudem darauf zu
achten, dass die Unterkonstruktion die errechnete Auflast
tragen kann. Wenn vorhandene Decken statisch nicht verstärkt werden
können, wie z.B. bei Sanierungsarbeiten, kann die Sicherung gegen
abhebende Windkräfte allein durch Auflasten oft nicht gewährleistet
werden. Gerade Rand- und Eckbereiche müssen dann durch zusätzliche
Maßnahmen wie die Verklebung des gesamten Schichtenaufbaus oder
mechanische Befestigung gesichert werden.
Fachwissen zum Thema
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