Windsogsicherung
Gemäß den „Fachregeln für Dächer mit Abdichtungen – Flachdachrichtlinien“ müssen die erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung der Dachabdichtung und der dazugehörigen Schichten gegen Abheben durch Windkräfte durch den Planer angegeben werden. Dabei sind die Vorgaben der DIN 1055-4: Einwirkungen auf Tragwerke – Teil 4: Windlasten zu beachten.
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Seit 2012 ist DIN EN 1991-1-4: Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke – Teil 1-4: Allgemeine Einwirkungen – Windlasten bauaufsichtlich eingeführt. Seither sind Windsogberechnungen nach dem dort festgelegten Rechenmodell durchzuführen.
Die damit verbundenen Änderungen in Bezug auf Flachdächer sind geringfügig. Sowohl nach dem Eurocode 1991-1-4 wie auch nach der alten DIN 1055-4 unterteilt man die Dachfläche in insgesamt vier Teilbereiche:
- Eckbereich
- Innenbereich
- Äußerer Randbereich
- Innerer Randbereich
Neu beim Eurocode ist die Berücksichtigung von Vordächern bei der Berechnung der Windlasten.
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Sind auf den Flachdächern Photovoltaikanlagen installiert, haben diese auch Einfluss auf die Windlast. Auch wenn die DIN EN 1991-1-4 keine Angaben für die Windlastermittlung bei PV-Anlagen auf Flachdächern enthält, sollte abgeklärt werden, wie sich die PV-Anlage auf die Windsoglasten auswirkt.
Hintergrund für die verschärften Anforderungen ist die Zunahme von Orkanen und Wirbelstürmen, welchen gerade das Bauteil Dach ausgesetzt ist. So spielt die Lagesicherung von Abdichtungen bzw. des kompletten Dachaufbaus eine wichtige Rolle, wenn es um die Lebensdauer von Flachdachabdichtungen geht.
Prinzipiell gibt es drei Möglichkeiten zur Lagesicherung des Dachaufbaus gegen Abheben durch Windkräfte:
- Auflast beispielsweise mit Kies, mittels Terrassenbelag oder
als Gründach
- Mechanische Befestigung (Schienenbefestigung, Saumbefestigung,
Klettsystem, Feldbefestigung)
- Verklebung
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Hersteller von Dachabdichtungs- und Befestigungssystemen bieten
Planern und Verlegern auf Anfrage die kostenlose Berechnung von
objektbezogenen Nachweisen für die Lagesicherung von Abdichtungen
bis hin zu Windsoggarantien an. Diese Nachweise basieren auf den
Berechnungskriterien der DIN 1055-4 und im Falle einer mechanischen
Befestigung den Bemessungslasten des jeweiligen Produktes. Der
Nachweis für die Lagesicherung des Dachaufbaus bzw. der Verlegeplan
bei mechanischer Befestigung muss bereits bei der Ausschreibung der
Dachabdichtungsarbeiten durch den Planer zugrunde gelegt
werden.
Bei einer losen Verlegung mit Auflast hat der Planende zudem darauf zu
achten, dass die Unterkonstruktion die errechnete Auflast
tragen kann. Wenn vorhandene Decken statisch nicht verstärkt werden
können, wie z.B. bei Sanierungsarbeiten, kann die Sicherung gegen
abhebende Windkräfte allein durch Auflasten oft nicht gewährleistet
werden. Gerade Rand- und Eckbereiche müssen dann durch zusätzliche
Maßnahmen wie die Verklebung des gesamten Schichtenaufbaus oder
mechanische Befestigung gesichert werden.
Fachwissen zum Thema
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