Windsogsicherung durch Verkleben

Die Sicherung der Abdichtungen gegen Abheben durch Windkräfte kann durch Verkleben erfolgen. Bei einer zweilagigen Verklebung sind die einzelnen Bahnen um die Hälfte, bei einer dreilagigen um ein Drittel versetzt anzuordnen. Es gibt weiterhin die Möglichkeit einer vollflächigen, punkt- oder streifenweisen Verklebung mit Kaltselbstklebebahnen oder aber auch durch Aufbringen von Flüssigkunststoffen. Eine ausreichende Windsogsicherung gilt als gewährleistet, d.h. als lagesicher, wenn die geklebte Dachabdichtung gemäß der Fachregeln für Abdichtungen ausgeführt, die Tragfähigkeit der Verklebung auf deren Eignung überprüft sowie der Untergrund als zweckmäßig erklärt wurde. 

Gallerie

Bei geschlossenen Gebäuden bis 25 m Höhe und einer Neigung < 5° können dementsprechend Ausführungen nach Tabelle I.2 der Flachdachrichtlinien (2019) des Zentralverbandes des Deutschen Dachdeckerhandwerkes als ausreichend sicher gegen Abheben durch Windkräfte angesehen werden.

Erst ab einer Gebäudehöhe über 25 m ist ein Einzelnachweis (Hinweise zur Lastenermittlung) erforderlich und in technischer Sicht vorrangig gegenüber den Tabellenwerten. Ein theoretischer Nachweis geklebter Systeme macht baupraktisch jedoch keinen Sinn, da jede einzelne verklebte Lage gesondert nachgewiesen werden müsste.

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Richtlinien/​Verordnungen

Flachdachrichtlinie

Über die Inhalte der Fachregel für Abdichtungen, herausgegeben vom ZVDH, die neben den DIN-Normen zu beachten ist.

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Flachdach

Dachabdichtungen

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