Windsogsicherung

Gemäß den „Fachregeln für Dächer mit Abdichtungen – Flachdachrichtlinien“ müssen die erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung der Dachabdichtung und der dazugehörigen Schichten gegen Abheben durch Windkräfte durch den Planer angegeben werden. Dabei sind die Vorgaben der DIN EN 1991-1-4: Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke – Teil 1-4: Allgemeine Einwirkungen – Windlasten zu beachten. Windsogberechnungen nach dem dort festgelegten Rechenmodell durchzuführen.

Gemäß „Fachregeln für Dächer mit Abdichtungen – Flachdachrichtlinien“ müssen die erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung der Dachabdichtung und der dazugehörigen Schichten gegen Abheben durch Windkräfte durch den Planer angegeben werden.
Gemäß Eurocode wird die Dachfläche aufgeteilt in den Eckbereich, den Innenbereich sowie äußeren und inneren Randbereich.
Sind auf den Flachdächern Photovoltaikanlagen installiert, haben diese auch Einfluss auf die Windlast.

Nach Eurocode 1991-1-4 (wie auch nach der zurückgezogenen DIN 1055-4) unterteilt man die Dachfläche in insgesamt vier Teilbereiche:

  • Eckbereich
  • Innenbereich
  • Äußerer Randbereich
  • Innerer Randbereich
Enthalten ist auch eine Windzonenkarte. Anders als in DIN 1055-4 sind beim Eurocode Vordächer bei der Berechnung der Windlasten zu berücksichtigen.

Sind auf den Flachdächern Photovoltaikanlagen installiert, haben diese auch Einfluss auf die Windlast. Auch wenn die DIN EN 1991-1-4 keine Angaben für die Windlastermittlung bei PV-Anlagen auf Flachdächern enthält, sollte abgeklärt werden, wie sich die PV-Anlage auf die Windsoglasten auswirkt.

Hintergrund für die verschärften Anforderungen ist die Zunahme von Orkanen und Wirbelstürmen, welchen gerade das Bauteil Dach ausgesetzt ist. So spielt die Lagesicherung von Abdichtungen bzw. des kompletten Dachaufbaus eine wichtige Rolle, wenn es um die Lebensdauer von Flachdachabdichtungen geht.

Prinzipiell gibt es drei Möglichkeiten zur Lagesicherung des Dachaufbaus gegen Abheben durch Windkräfte:

  • Auflast beispielsweise mit Kies, mittels Terrassenbelag oder als Gründach
  • Mechanische Befestigung (Schienenbefestigung, Saumbefestigung, Klettsystem, Feldbefestigung)
  • Verklebung

Hersteller von Dachabdichtungs- und Befestigungssystemen bieten Planenden und Verleger*innen auf Anfrage die kostenlose Berechnung von objektbezogenen Nachweisen für die Lagesicherung von Abdichtungen bis hin zu Windsoggarantien an. Diese Nachweise basieren auf den Berechnungskriterien der DIN EN 1991-1-4 und im Falle einer mechanischen Befestigung den Bemessungslasten des jeweiligen Produktes. Der Nachweis für die Lagesicherung des Dachaufbaus bzw. der Verlegeplan bei mechanischer Befestigung muss bereits bei der Ausschreibung der Dachabdichtungsarbeiten durch den Planer zugrunde gelegt werden.

Bei einer losen Verlegung mit Auflast hat der Planende zudem darauf zu achten, dass die Unterkonstruktion die errechnete Auflast tragen kann. Wenn vorhandene Decken statisch nicht verstärkt werden können, wie z.B. bei Sanierungsarbeiten, kann die Sicherung gegen abhebende Windkräfte allein durch Auflasten oft nicht gewährleistet werden. Gerade Rand- und Eckbereiche müssen dann durch zusätzliche Maßnahmen wie die Verklebung des gesamten Schichtenaufbaus oder mechanische Befestigung gesichert werden.

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