Bauarten und Nutzungen von Flachdächern
Grundsätzliches, Unterscheidung und Nutzungsarten
Als Flachdächer werden Dachflächen mit einer Neigung unter 5° bezeichnet, die anstelle einer Dachdeckung eine Dachabdichtung haben. Sie sollten mit einem Mindestgefälle von 2% (gemäß DIN 18531-1:2025-08: Abdichtung von Dächern sowie von Balkonen, Loggien und Laubengängen – Teil 1: Nicht genutzte und genutzte Dächer – Anforderungen, Planungs- und Ausführungsgrundsätze beziehungsweise DIN 18532-1:2025-06: Abdichtung von befahrbaren Verkehrsflächen aus Beton – Teil 1: Anforderungen, Planungs- und Ausführungsgrundsätze) ausgeführt werden. Die Regelungen zum planerischen Gefälle wurden in der Neufassung der DIN 18531 überarbeitet und durch einen informativen Anhang ergänzt.
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Bei Dachflächen mit einem planerischen Gefälle von weniger als 2% sind die Gefälleregelungen der DIN 18531-1:2025-08 und die für die jeweilige Nutzung vorgesehenen Abdichtungsbauarten zu beachten. Im Vergleich zu geneigten Dächern haben Flachdächer mit Abdichtungen einige Vorteile: Das Eigengewicht der Dachhaut ist gering, und darunter liegende Räume lassen sich natürlich belichten. Zudem kann das Dach begrünt werden und als erweiterte Nutzfläche dienen – beispielsweise als Dachterrasse, Parkdeck oder zur Aufstellung technischer Einrichtungen.
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Konstruktion
Nach ihrem bauphysikalischen Aufbau können Flachdächer als einschalige, nicht belüftete Flachdächer (früher auch Warmdach genannt) und als zweischalige, belüftete Flachdächer (früher auch Kaltdach genannt) ausgebildet werden. Die belüftete Konstruktion wird aufgrund hoher Schadensanfälligkeit durch mangelnde Querlüftung jedoch kaum noch ausgeführt. Die heute am häufigsten ausgeführte Konstruktion ist das einschalige, nicht belüftete Flachdach. Dieses wiederum kann auch als Umkehrdach ausgebildet werden. In dieser Variante wird die Dachabdichtung im Unterschied zum konventionellen unbelüfteten Flachdach unterhalb der Wärmedämmung angeordnet.
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Nutzung und Ausführung
Nach Art ihrer Nutzung werden Flachdächer unterschieden in:
- nicht genutzte Flachdächer, die nur zur Wartung betreten werden oder extensiv begrünt sind.
- genutzte Flachdächer, die für den Aufenthalt von Personen geeignet sind, intensiv begrünt oder mit am Tragwerk befestigten Dachaufbauten aus technischen Anlagen. Genutzte Flachdächer können begehbar, d.h. für den zeitweiligen Aufenthalt von Menschen (Dachterrasse) geeignet sein oder befahrbar, d.h. für das Befahren mit Pkw bzw. Lkw geeignet (Parkdecks gemäß DIN 18532: Abdichtung von befahrbaren Verkehrsflächen aus Beton).
- befahrbare Verkehrsflächen
Begrünte Flachdächer werden nach Art der Begrünung unterschieden. Extensive Begrünung bezeichnet einen anspruchslosen, niedrigen und pflegearmen Bewuchs, die intensive Begrünung im Gegensatz dazu einen anspruchsvollen Bewuchs von unterschiedlicher Höhe und unterschiedlichem Pflegeaufwand. Für die Wärmedämmung genutzter und begrünter Flachdächer sind gemäß Flachdachrichtlinie (Ausgabe Januar 2026) nur Dämmstoffe mit hoher, sehr hoher und extrem hoher Druckbelastbarkeit zulässig (DIN 4108-10:2021-11: Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden – Teil 10: Anwendungsbezogene Anforderungen an Wärmedämmstoffe).
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Die grundsätzlichen Anforderungen an Dachabdichtungen und Abdichtungsstoffe für Dächer sowie Balkone, Loggien und Laubengänge sind in DIN 18531:2025-08 geregelt. Die bisherigen Anwendungskategorien K1 und K2 sind entfallen. Die in DIN 18531-3 geregelten Abdichtungsbauarten wurden auf Grundlage des Leistungsniveaus der bisherigen Anwendungskategorie K2 überarbeitet. Damit entfällt die bisherige Unterteilung in Standard- und höherwertige Ausführungen.
Die mechanischen und thermischen Einwirkungsstufen sowie die daraus gebildeten Einwirkungsklassen wurden in DIN 18531-1:2025-08 gestrichen. Die DIN 18532-1:2025-06 behandelt gesondert die Abdichtung von befahrbaren Verkehrsflächen aus Beton nach ihren Nutzungsklassen.
Fachwissen zum Thema
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