Notausstiegsgitter
Horizontale Klappen in Fluchtwegen
Auf Bürgersteigen und ähnlichen öffentlichen Flächen finden sich oft bodengleiche Metallgitter. Sie verschließen horizontale Öffnungen für Notausgänge oder -ausstiege aus unterirdischer Infrastruktur wie U-Bahn-Tunneln, Wartungsgängen und -schächten. Anders als Falltüren öffnen sich die Gitter nach oben, also in vertikaler Fluchtrichtung, und sind daher an ihrer Unterseite mit Treppen oder Leitern verknüpft.
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Fluchtweg aus unterirdischen Räumen
Im Falle von Havarien, bei Rauchentwicklung oder offenem Feuer bieten Notausstiegsgitter einen effektiven Fluchtweg. Ihre lichten Öffnungsmaße entsprechen mit 90 cm x 120 cm den in der MBO (vergleichbar beispielsweise BauO Berlin § 37 (5)) definierten Mindestgrößen von Rettungsfenstern. Im umgekehrten Fall dienen sie der Feuerwehr als sogenannter Angriffsweg und Einstiegsmöglichkeit in unterirdische Räume.
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Notausstiegsgitter sind freizuhalten und dürfen nicht blockiert werden. Um Hindernisse und funktionseinschränkende Sperren durch parkende PKWs, abgestellte Abfallcontainer, Pflanzkübel oder mit Ketten angeschlossene Fahrräder zu verhindern, können die freizuhaltenden Flächen durch Poller als Sperrpfosten markiert werden.
Material und Bestandteile
Aufgrund ihrer bodengleichen Lage müssen die Gitter samt Rahmen robust konstruiert und ausreichend tragfähig sein. Meist bestehen sie aus verzinktem Stahl, seltener aus Edelstahl. Die Gitterhöhen betragen üblicherweise 30 mm bis 40 mm, die Maschenweiten von etwa 30 mm x 10 mm bis etwa 30 mm x 30 mm. Scharniere ermöglichen das Hochklappen, wahlweise mit Arretierung. Die Befestigung erfolgt mit Bügeln, Agraffen, Tellern oder Klemmen.
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