Gartentüren sind sowohl Elemente der Garten- und
Landschaftsgestaltung als auch der Architektur, wo sie Teil des
Entrees sind, namentlich des Bereichs um die Eingangstür und der
Fassade eines Hauses. Seit Jahrhunderten erfüllen sie diese
mehrfache wie komplexe Rolle und bilden bis heute die Öffnung in
einer straßenseitigen Einfriedung eines Privatgrundstücks.
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Einfriedung und Zugang als Teil des Gartens
Als Markierung und Sicherung von Grundstücksgrenzen können
Einfriedungen die verschiedensten Formen haben. Es gibt Zäune aus
Holzstäben wie der berühmt-berüchtigte Jägerzaun, Latten und
Bohlen, Weiden- und Bambusgeflecht, Palisaden, schmiedeeiserne
Gitter, Metallpaneele, Rahmen mit Maschendraht, Drahtmatten oder
Streckmetall, Mauern aus Feld- und Natursteinen oder Ziegeln,
Gabionen (Steinkorbmauern), Hecken (beispielsweise aus Hainbuche,
Eibe, Thuja, Buchsbaum), Erdwälle und kreative wie individuelle
Kombinationen dieser Varianten. Prinzipiell wird zwischen
toten (Steine, Metall u.ä.), lebendigen (Hecken,
Rankpflanzen), geschlossenen (blickdichten) und
offenen (lichtdurchlässigen) Einfriedungen unterschieden.
Wie Gartentüren sind Einfriedungen Bestandteile des Gartens.
Zahlreiche Anregungen für die Gestaltung des Zugangs können in
chinesischen und japanischen Gärten, den barocken aristokratischen
Gärten, dem englischen Landschaftsgarten – vor allem die Rolle von
Hecken – sowie zeitgenössischen naturnahen Gärten gesammelt
werden.
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Privatsphäre, Schutz und Hausfriedensbruch
So wie Einfriedungen dienen Gartentüren dem Schutz der
Privatsphäre, in dem sie das Betreten eines Grundstücks durch
unerwünschte Besucher verhindern. Ein widerrechtliches Eindringen
kann als Hausfriedensbruch strafrechtlich geahndet werden.
Gartentüren wirken außerdem als Sicht-, als Lärm-, Wind- und sogar
als Sonnenschutz. Diese Schutzfunktionen beziehen sich nicht nur
auf die Wünsche der menschlichen Bewohner, sondern kommen als
Windschutz und Verschattung auch den Pflanzen zugute.
Je nach Dichte bzw. Undurchdringlichkeit und Höhe verhindern
Gartentüren zusammen mit der Einfriedung das Eindringen
freilaufender Tiere wie Katzen, Hunde, Nager und – je nach Lage des
Grundstücks – Wildschweine, Füchse und Waschbären. Kaninchendraht,
Maulwurfnetze, Tauben- und Krähenabwehrnadeln können zusätzlich als
Kleintiersperren wirken. Allerdings sollte vor dem Einsatz
derartiger Abwehr- und Abschreckmittel sorgfältig über den
Tierschutz nachgedacht werden sollte, um nicht Igel, Bilche,
Eichhörnchen und Singvögel, also natürliche Bewohner eines
lebendigen Gartens, zu vertreiben.
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Konstruktion und Dimension
In Abhängigkeit von der Art der Einfriedung ist eine Gartentür
entweder unmittelbar mit ihr verbunden, wenn beispielsweise
Scharniere direkt in einer Mauer oder an einem Metallrahmen des
Zauns befestigt sind. Oder die Gartentür hat zwei separate Pfosten
mit Fundamenten, an denen der oder – falls zweiflügelig – die
beiden Flügel hängen. Die lichte Breite der Öffnung sollte für den
Transport von Pflanzen, deren Behältern wie Töpfen, Kästen und
Trögen, für Gartenmöbel und -geräte, ebenso für Rasenmäher,
Gartengrills und Gartenparty-Equipment geeignet sein. Die
Dimensionierung ist damit mit den Proportionen einer
Hauseingangstür vergleichbar. Ein Garagentor oder eine ähnliche
Öffnung für einen PKW ist – selbst bei räumlicher Nähe zum
Gartentor – kein Gartentor und deshalb als Zufahrt für einen
Stellplatz ein typologisch anderer Fall.
Rechtliche Regelungen
Die juristischen wie gestalterischen Grundlagen werden ausgehend
vom BGB §§ 903 ff. in den Landesbauordnungen, den
Nachbarschaftsgesetzen sowie – soweit vorhanden – in
Gestaltungssatzungen geregelt. So werden meist die maximalen Höhen
zwischen 1,20 m und 2,00 m festgeschrieben. Innerhalb von
Gestaltungssatzungen für denkmalgeschützte Ensembles werden
überwiegend regionale typische Materialien und Farben verlangt, um
einen baugeschichtlich begründeten respektive harmonischen Einklang
sicherzustellen. Derartige Vorgaben können beispielsweise die
Verpflichtung zu weiß lackierten hölzernen Pforten,
schmiedeeisernen schwarzen Gittertüren oder immergrüne Hecken mit
einem Verbot der Befestigung von Werbetafeln beinhalten.
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Zubehör und Überwachung
Falls eine Gartentür sozusagen ein Tandem mit der
Hauseingangstür formt, ist sie durch die Hausnummer, Namensschild,
Klingel, Gegensprechanlage und Beleuchtung zu ergänzen.
Bauhistorisch bieten sich Pfosten an, die mit einer Vielzahl von
Aufsätzen wie Kandelabern für die Beleuchtung, für stilisierte
Symbole wie Eicheln und narrative Zeichen wie Familienwappen oder
Firmenlogos ausgestattet werden können. Ist eine Videoüberwachung
des Eingangs gewünscht, ist in Deutschland unbedingt zu beachten,
dass eine Videoerfassung, die über das eigene Grundstück
hinausreicht und öffentlich zugängliche Bereiche wie beispielsweise
Bürgersteig und Straße erfasst, unzulässig ist.
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Vandalismus und Wartung
Da Gartentüren ununterbrochen der Witterung und den
jahreszeitlichen Temperaturschwankungen ausgesetzt sind, sollten
sie einschließlich der Beschläge robust konstruiert sein. Insbesondere
straßenseitig sind sie anfällig für Graffiti sowie leider für
Beschädigungen durch Vandalismus. Wartungs- und Reparaturmaßnahmen
sollten deshalb möglichst einfach auszuführen sein.
-sj
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