Gartentür
Öffnung in einer Einfriedung, Zauntor, Pforte
Gartentüren sind sowohl Elemente der Garten- und Landschaftsgestaltung als auch der Architektur, wo sie Teil des Entrees sind, namentlich des Bereichs um die Eingangstür und der Fassade eines Hauses. Seit Jahrhunderten erfüllen sie diese mehrfache wie komplexe Rolle und bilden bis heute die Öffnung in einer straßenseitigen Einfriedung eines Privatgrundstücks.
Einfriedung und Zugang als Teil des Gartens
Als Markierung und Sicherung von Grundstücksgrenzen können Einfriedungen die verschiedensten Formen haben. Es gibt Zäune aus Holzstäben wie der berühmt-berüchtigte Jägerzaun, Latten und Bohlen, Weiden- und Bambusgeflecht, Palisaden, schmiedeeiserne Gitter, Metallpaneele, Rahmen mit Maschendraht, Drahtmatten oder Streckmetall, Mauern aus Feld- und Natursteinen oder Ziegeln, Gabionen (Steinkorbmauern), Hecken (beispielsweise aus Hainbuche, Eibe, Thuja, Buchsbaum), Erdwälle und kreative wie individuelle Kombinationen dieser Varianten. Prinzipiell wird zwischen toten (Steine, Metall u.ä.), lebendigen (Hecken, Rankpflanzen), geschlossenen (blickdichten) und offenen (lichtdurchlässigen) Einfriedungen unterschieden. Wie Gartentüren sind Einfriedungen Bestandteile des Gartens. Zahlreiche Anregungen für die Gestaltung des Zugangs können in chinesischen und japanischen Gärten, den barocken aristokratischen Gärten, dem englischen Landschaftsgarten – vor allem die Rolle von Hecken – sowie zeitgenössischen naturnahen Gärten gesammelt werden.
Privatsphäre, Schutz und Hausfriedensbruch
So wie Einfriedungen dienen Gartentüren dem Schutz der Privatsphäre, in dem sie das Betreten eines Grundstücks durch unerwünschte Besucher verhindern. Ein widerrechtliches Eindringen kann als Hausfriedensbruch strafrechtlich geahndet werden. Gartentüren wirken außerdem als Sicht-, als Lärm-, Wind- und sogar als Sonnenschutz. Diese Schutzfunktionen beziehen sich nicht nur auf die Wünsche der menschlichen Bewohner, sondern kommen als Windschutz und Verschattung auch den Pflanzen zugute.
Je nach Dichte bzw. Undurchdringlichkeit und Höhe verhindern Gartentüren zusammen mit der Einfriedung das Eindringen freilaufender Tiere wie Katzen, Hunde, Nager und – je nach Lage des Grundstücks – Wildschweine, Füchse und Waschbären. Kaninchendraht, Maulwurfnetze, Tauben- und Krähenabwehrnadeln können zusätzlich als Kleintiersperren wirken. Allerdings sollte vor dem Einsatz derartiger Abwehr- und Abschreckmittel sorgfältig über den Tierschutz nachgedacht werden sollte, um nicht Igel, Bilche, Eichhörnchen und Singvögel, also natürliche Bewohner eines lebendigen Gartens, zu vertreiben.
Konstruktion und Dimension
In Abhängigkeit von der Art der Einfriedung ist eine Gartentür entweder unmittelbar mit ihr verbunden, wenn beispielsweise Scharniere direkt in einer Mauer oder an einem Metallrahmen des Zauns befestigt sind. Oder die Gartentür hat zwei separate Pfosten mit Fundamenten, an denen der oder – falls zweiflügelig – die beiden Flügel hängen. Die lichte Breite der Öffnung sollte für den Transport von Pflanzen, deren Behältern wie Töpfen, Kästen und Trögen, für Gartenmöbel und -geräte, ebenso für Rasenmäher, Gartengrills und Gartenparty-Equipment geeignet sein. Die Dimensionierung ist damit mit den Proportionen einer Hauseingangstür vergleichbar. Ein Garagentor oder eine ähnliche Öffnung für einen PKW ist – selbst bei räumlicher Nähe zum Gartentor – kein Gartentor und deshalb als Zufahrt für einen Stellplatz ein typologisch anderer Fall.
Rechtliche Regelungen
Die juristischen wie gestalterischen Grundlagen werden ausgehend vom BGB §§ 903 ff. in den Landesbauordnungen, den Nachbarschaftsgesetzen sowie – soweit vorhanden – in Gestaltungssatzungen geregelt. So werden meist die maximalen Höhen zwischen 1,20 m und 2,00 m festgeschrieben. Innerhalb von Gestaltungssatzungen für denkmalgeschützte Ensembles werden überwiegend regionale typische Materialien und Farben verlangt, um einen baugeschichtlich begründeten respektive harmonischen Einklang sicherzustellen. Derartige Vorgaben können beispielsweise die Verpflichtung zu weiß lackierten hölzernen Pforten, schmiedeeisernen schwarzen Gittertüren oder immergrüne Hecken mit einem Verbot der Befestigung von Werbetafeln beinhalten.
Zubehör und Überwachung
Falls eine Gartentür sozusagen ein Tandem mit der Hauseingangstür formt, ist sie durch die Hausnummer, Namensschild, Klingel, Gegensprechanlage und Beleuchtung zu ergänzen. Bauhistorisch bieten sich Pfosten an, die mit einer Vielzahl von Aufsätzen wie Kandelabern für die Beleuchtung, für stilisierte Symbole wie Eicheln und narrative Zeichen wie Familienwappen oder Firmenlogos ausgestattet werden können. Ist eine Videoüberwachung des Eingangs gewünscht, ist in Deutschland unbedingt zu beachten, dass eine Videoerfassung, die über das eigene Grundstück hinausreicht und öffentlich zugängliche Bereiche wie beispielsweise Bürgersteig und Straße erfasst, unzulässig ist.
Vandalismus und Wartung
Da Gartentüren ununterbrochen der Witterung und den
jahreszeitlichen Temperaturschwankungen ausgesetzt sind, sollten
sie einschließlich der Beschläge robust konstruiert sein. Insbesondere
straßenseitig sind sie anfällig für Graffiti sowie leider für
Beschädigungen durch Vandalismus. Wartungs- und Reparaturmaßnahmen
sollten deshalb möglichst einfach auszuführen sein.
-sj