Brandschutz: Ein- und mehrschalige Fassaden
Grundsätzlich werden an Glasfassaden die gleichen brandschutztechnischen Anforderungen gestellt wie an massive Fassadenbauteile. Die Anforderungen an die Widerstandsklasse und die Widerstandsdauer werden dabei in Abhängigkeit der Bauteilfunktion definiert und bestimmt. Verglasungen werden in die Brandschutzklassen F und G eingeordnet. Dabei ist zu beachten, dass die Anforderungen nicht alleine für die Verglasung, sondern ebenso für die Rahmen, Halterungen und Dichtungen gelten.
Für zweischalige Fassaden sind aufgrund des erhöhten Risikos weitergehende Brandschutzanforderungen zu beachten. Gegenüber einer einschaligen Fassade bestehen - aus Sicht des Brandschutzes - mindestens folgende Unterschiede:
- Es ist eine Unterkonstruktion für die Doppelfassade erforderlich, die bei einem lokalen Brand das statische Versagen der gesamten äußeren Ebene verhindert.
- Die optische Lokalisierung des Brandherdes ist bei intakter Außenebene (niedrig intensiver Brand) schwieriger durchzuführen, gleichzeitig wird das Anleitern der Feuerwehr in diesem Zustand erschwert.
- Je nach Ausbildung der Doppelfassade (Kastenfassade, Bandfassade, Schildfassade) ist mit einer mehr oder weniger großflächigen Rauchausbreitung im Fassadenzwischenraum zu rechnen; die für die Raumbelüftung dimensionierten Zu- und Abluftöffnungen der Fassadenaußenebene reichen i.d.R. nicht aus, um eine zügige Entrauchung des Fassadenzwischenraums zu erzielen.
- Es erhöht sich die Gefahr der Brandweiterleitung über den Fassadenzwischenraum.
Maßnahmen zur Verbesserung des Brandschutzes und der Rettungsmöglichkeiten bei Doppelfassaden:
- die raumweise umlaufende Schottungen des Fassadenzwischenraums (z.B. in G 30)
- automatisch gesteuerte mechanische Entrauchungsmaßnahmen für den Fassadenzwischenraum, wobei der Platzbedarf mit den Anforderungen an die freien Belüftungsöffnungen abgestimmt werden muss
- automatische Brandfrüherkennung mit automatischer Alarmierung
- automatische Sprinklerung zur Eindämmung des Brandes und zur Vermeidung der Brandausbreitung über den Fassadenzwischenraum, insbesondere im Fassadennahbereich.
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