Brandschutz: Planung und Ziele
Die wesentlichen Ziele der Brandschutzplanung sind:
- Vorbeugung der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch,
- im Falle eines Brandes das Ermöglichen wirksamer Löscharbeiten,
- der Schutz der Gesundheit und des Lebens der Nutzer und der Retter durch Ausbildung ausreichend geschützter Rettungswege,
- der Schutz der Gebäudesubstanz, des Inventars, der Betriebsbefähigung,
- der Schutz der Umwelt vor giftigen Brand- bzw. Reaktionsgasen.
Um diese Ziele zu erreichen, ist die
Beachtung verschiedener Randbedingungen erforderlich. Dazu gehören
neben dem Nutzungskonzept, den Arbeits- und Betriebsabläufen für
das Gebäude (z.B. Anzahl der Nutzer, Häufigkeit und Intensität
ortsunkundigen Besucherverkehrs, Materialflüsse bei Produktionen)
auch die Gebäudegeometrie, wie z.B. die Fläche, die interne
Zugänglichkeit und die Höhe (z.B. Muster-Hochhausrichtlinie
hinsichtlich Brandüberschlag). Die Planung von Löscharbeiten
erfordert zudem die Berücksichtigung der Grenzabstände zu
benachbarten Gebäuden, die Anbindung an die öffentlichen
Verkehrswege und die Aufstell- und Bewegungsfläche für die
Feuerwehr.
Wesentlicher Bestandteil der Planung ist die Beurteilung der
Brandgefahr, d.h. die Prüfung der Entzündungsgefahr und der
Brandbelastung durch brennbare Materialien. Dabei wird das
Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen durch die DIN
4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
bzw. DIN EN 13501
Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem
Brandverhalten geregelt. Durch die
Benennung von Baustoffklassen wird das Brandverhalten von
Baustoffen zur Beurteilung des Risikos beurteilt*. Das
Brandverhalten fassadenrelevanter Bauteile hingegen wird durch die
Angabe der Feuerwiderstandsklasse (F, G, W, T) und der
Feuerwiderstandsdauer in Minuten gekennzeichnet. Je nach
Beanspruchung und Funktion des Bauteils (z.B. Traglast, Anforderung
an die Begrenzung der Wärmeabstrahlung) müssen unterschiedliche
Bauteile die Feuerwiderstandsdauer unter besonderen Anforderungen
einhalten.
Die Ermittlung der erforderlichen
Feuerwiderstandsdauer kann in Anlehnung an DIN 18230
Baulicher Brandschutz im Industriebau,
durch geeignete Simulationsberechnung oder durch Brandversuche
durchgeführt werden.
* DIN 4102 unterteilt in nicht brennbare (A) und
brennbare Baustoffe (B); die EU-Klassifizierung DIN EN 13501 in
sieben Euroklassen (A1, A2, B, C, D, E, F) sowie weitere für
Rauchentwicklung (s = smoke, Klassen s1, s2 und s3) oder brennendes
Abtropfen/Abfallen (d = droplets, Klassen d0, d1 und d2).
Bodenbeläge sind in besondere Klassen (fl = floorings) unterteilt.
Die DIN und die EN sind beide gültig und
gleichwertig, bzw. alternativ anwendbar.
Fachwissen zum Thema
Baunetz Wissen Fassade sponsored by:
MHZ Hachtel GmbH & Co. KG
Kontakt 0711 / 9751-0 | info@mhz.de