Winterlicher Wärmeschutz: Anforderungen an Fassaden
Zum Wärmeschutz zählen sämtliche bauliche Maßnahmen, die darauf abzielen, die Energiekosten zu senken und die Raumbehaglichkeit zu verbessern. Dabei unterscheidet man zwischen sommerlichem und winterlichem Wärmeschutz. In der kalten Jahreszeit soll das Gebäude möglichst wenig Wärme verlieren. Der bauliche Mindestwärmeschutz ist im Gebäudeenergiegesetz (GEG) und in der DIN 4108 Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden geregelt.
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Der Wärmeschutz hat viele Auswirkungen:
- Vermeidung von Wärmebrücken, Tauwasserbildung und folglich Schimmelpilzbildung.
- Gesundheit der Bewohner*innen, beispielsweise durch ein hygienisches Raumklima
- Schutz der Baukonstruktion vor klimabedingten Feuchteeinwirkungen und deren Folgeschäden
- Senkung des Energieverbrauchs und somit auch der Energiekosten
Wärmeverluste eindämmen
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Vermeidung von Wärmebrücken
Eine wichtige Anforderung an den winterlichen Wärmeschutz ist es, Wärmebrücken zu vermeiden bzw. zu minimieren. Wärmebrücken sind Stellen der Gebäudehülle, die einen wesentlich kleineren Wärmedurchlasswiderstand aufweisen als die benachbarten Wand- und Deckenteile. Häufige Schwachstellen sind Fugen, Befestigungspunkte und Ecken von Außenwänden. Von außen nach innen durchgehende Deckenplatten sowie Versprünge in Dichtungs- oder Dämmebene sind ebenso zu vermeiden. Eine klassische Wärmebrücke sind beispielsweise Balkonkonstruktionen, die an die Wandkonstruktion ungedämmt angeschlossen werden.
Feuchteschutz und Diffusionsoffenheit
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