_Fassade
Brandschutz: Anforderungen an Fassaden
Die Aufgabe an eine Fassade hinsichtlich des Rauch- und Brandschutzes
besteht im Allgemeinen in der Verminderung der Entstehung, bzw. der
Ausbreitung eines Brandes. Grundvoraussetzung ist jedoch die
Brandmeldung zu ermöglichen, sowie die Zugänglichkeit des Objektes
für die Feuerwehr. Die Anforderungen an eine Fassade und somit die
Einordnung in die Feuerschutzklasse, wird in der Regel von der
zuständigen Baubehörde, unter Berücksichtigung der Baustoffklasse
mit der dazugehörigen Feuerwiderstandsklasse nach DIN 4102
Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen bzw. DIN EN 13501 Klassifizierung von
Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten
festgelegt*.
Als grundlegende Anforderungen gelten Maßnahmen zur Brandverhütung, zur Verhinderung oder Verzögerung von Brandentwicklung und –ausbreitung, zur Brandmeldung und auch zum Abzug von Rauch und Wärme. Detaillierte Angaben zu Maßnahmen, Vorkehrungen und Regeln sind u.a. in den Landesbauordnungen, in den allg. DIN und VDE-Vorschriften sowie in den Angaben der Bauaufsicht zu finden, hinzu kommen beispielsweise Richtlinien des Instituts für Bautechnik (DIBt) sowie der regionalen Feuerwehr, da Regeln auch innerhalb Deutschlandes von Bundesland zu Bundesland voneinander abweichen können.
Fassadenverglasungen werden in der DIN 4102, Teil 3 in die Brandschutzklassen F und G eingeordnet, wobei zur Verglasung ebenso Rahmen, Halterung, Befestigungselemente und Dichtungen hinzugezählt und die Anforderungen auch an diese Bauteile gestellt werden. Wichtig ist auch die raumdichte Ausführung des Überganges einer Fassade an den Rohbau durch geeignete Anschlüsse, um ein Ausbreiten von Rauch und Gasen zu verhindern.
Schwachstellen innerhalb eines Fassadensystems, beispielsweise bei einer vorgehängten Fassade, sind ungeteilte Pfosten und Riegel im Bereich von Decken oder Trennwänden, sowie deren Anschlüsse an den Baukörper, da diese im Brandfall, auf Grund hoher Temperaturen Verformungen konstruktiv kompensieren müssen. Zur Reduzierung der Hitzeausbreitung können u.a. Materialien Einsatz finden, die unter Hitze aufschäumen und abdichten, oder auch verdampfende Materialien, welche die Hitzeausbreitung reduzieren.
Der Rauchabzug ist von großer Bedeutung für den baulichen
Brandschutz, denn bei einem Brand entsteht die größte Gefahr für
den Menschen durch die Rauchentwicklung. Der Rauch behindert die
Sicht und Atmung des Menschen, beeinträchtigt die Orientierung und
verdeckt die Rettungswege bzw. den Zugang für die Feuerwehr. In
Räumen ohne Rauch- und Wärmeabzugsanlagen findet die Rezirkulation
im Bodenbereich statt, der den aufsteigenden Brandrauch in
Aufenthaltsbereiche zurückführt und giftige Rauch- und Brandgase im
Gebäude staut. Sind Räume mit einer Entrauchungsanlage
ausgestattet, muss sich im Raum ein Strömungsgleichgewicht
einstellen, hierzu wird der oben abströmende Rauch durch
nachströmende Luft ersetzt, dabei ist darauf zu achten, dass die
Öffnungen zur nachströmenden Luft in der raucharmen Schicht
angeordnet sind. Hinzu kommt, dass die nachströmende Luft möglichst
verwirbelungsarm, mit geringer Strömungsgeschwindigkeit zuzuführen
ist.
Im Vergleich zu einschaligen
Fassaden sind bei zweischaligen Fassaden zusätzliche
Maßnahmen zu ergreifen, um die Brandschutzanforderungen zu erfüllen
und ein Übergreifen und Ausbreiten des Brandes bzw. Rauches über
die Fassadenzwischenräume zu verhindern (siehe Beitrag
Brandschutz: Anforderungen an Fassaden). Gründe dafür sind
die für die Raumbe- und entlüftung oft nicht ausreichend
dimensionierten Zu- und Ablüftungen, sodass eine schnelle
Entrauchung des Fassadenzwischenraums nicht möglich ist. Oder dass
die Lokalisierung des Brandherdes bei intakter Außenhaut zu lange
dauern würde, um Maßnahmen zur Brand- und Rauchbekämpfung zu
ergreifen.
*DIN 4102 unterteilt in nicht brennbare (A)
und brennbare Baustoffe (B); die EU-Klassifizierung DIN EN 13501 in
sieben Euroklassen (A1, A2, B, C, D, E, F) sowie weitere für
Rauchentwicklung (s = smoke, Klassen s1, s2 und s3) oder brennendes
Abtropfen/Abfallen (d = droplets, Klassen d0, d1 und d2) und
besondere Klassen für Bodenbeläge (fl = floorings). Die DIN und die EN sind beide gültig und gleichwertig,
bzw. alternativ anwendbar.
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