Brandschutz: Anforderungen an Fassaden
Die Aufgabe an eine Fassade hinsichtlich des Rauch- und Brandschutzes
besteht im Allgemeinen in der Verminderung der Entstehung, bzw. der
Ausbreitung eines Brandes. Grundvoraussetzung ist jedoch die
Brandmeldung zu ermöglichen, sowie die Zugänglichkeit des Objektes
für die Feuerwehr. Die Anforderungen an eine Fassade und somit die
Einordnung in die Feuerschutzklasse, wird in der Regel von der
zuständigen Baubehörde, unter Berücksichtigung der Baustoffklasse mit der dazugehörigen
Feuerwiderstandsklasse nach DIN 4102 Brandverhalten von
Baustoffen und Bauteilen bzw. DIN EN
13501 Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten
zu ihrem Brandverhalten festgelegt*.
Gallerie
Als grundlegende Anforderungen gelten Maßnahmen zur Brandverhütung, zur Verhinderung oder Verzögerung von Brandentwicklung und –ausbreitung, zur Brandmeldung und auch zum Abzug von Rauch und Wärme. Detaillierte Angaben zu Maßnahmen, Vorkehrungen und Regeln sind u.a. in den Landesbauordnungen, in den allg. DIN und VDE-Vorschriften sowie in den Angaben der Bauaufsicht zu finden, hinzu kommen beispielsweise Richtlinien des Instituts für Bautechnik (DIBt) sowie der regionalen Feuerwehr, da Regeln auch innerhalb Deutschlandes von Bundesland zu Bundesland voneinander abweichen können.
Fassadenverglasungen werden in der DIN 4102, Teil 3 in die Brandschutzklassen F und G eingeordnet, wobei zur Verglasung ebenso Rahmen, Halterung, Befestigungselemente und Dichtungen hinzugezählt und die Anforderungen auch an diese Bauteile gestellt werden. Wichtig ist auch die raumdichte Ausführung des Überganges einer Fassade an den Rohbau durch geeignete Anschlüsse, um ein Ausbreiten von Rauch und Gasen zu verhindern.
Schwachstellen innerhalb eines Fassadensystems, beispielsweise bei einer vorgehängten Fassade, sind ungeteilte Pfosten und Riegel im Bereich von Decken oder Trennwänden, sowie deren Anschlüsse an den Baukörper, da diese im Brandfall, auf Grund hoher Temperaturen Verformungen konstruktiv kompensieren müssen. Zur Reduzierung der Hitzeausbreitung können u.a. Materialien Einsatz finden, die unter Hitze aufschäumen und abdichten, oder auch verdampfende Materialien, welche die Hitzeausbreitung reduzieren.
Der Rauchabzug ist von großer Bedeutung für den baulichen
Brandschutz, denn bei einem Brand entsteht die größte Gefahr für
den Menschen durch die Rauchentwicklung. Der Rauch behindert die
Sicht und Atmung des Menschen, beeinträchtigt die Orientierung und
verdeckt die Rettungswege bzw. den Zugang für die Feuerwehr. In
Räumen ohne Rauch- und Wärmeabzugsanlagen findet die Rezirkulation
im Bodenbereich statt, der den aufsteigenden Brandrauch in
Aufenthaltsbereiche zurückführt und giftige Rauch- und Brandgase im
Gebäude staut. Sind Räume mit einer Entrauchungsanlage
ausgestattet, muss sich im Raum ein Strömungsgleichgewicht
einstellen, hierzu wird der oben abströmende Rauch durch
nachströmende Luft ersetzt, dabei ist darauf zu achten, dass die
Öffnungen zur nachströmenden Luft in der raucharmen Schicht
angeordnet sind. Hinzu kommt, dass die nachströmende Luft möglichst
verwirbelungsarm, mit geringer Strömungsgeschwindigkeit zuzuführen
ist.
Im Vergleich zu einschaligen Fassaden sind bei
zweischaligen Fassaden zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen,
um die Brandschutzanforderungen zu erfüllen und ein Übergreifen und
Ausbreiten des Brandes bzw. Rauches über die Fassadenzwischenräume
zu verhindern (siehe Beitrag Brandschutz: Anforderungen an
Fassaden). Gründe dafür sind die für die Raumbe- und entlüftung
oft nicht ausreichend dimensionierten Zu- und Ablüftungen, sodass
eine schnelle Entrauchung des Fassadenzwischenraums nicht möglich
ist. Oder dass die Lokalisierung des Brandherdes bei intakter
Außenhaut zu lange dauern würde, um Maßnahmen zur Brand- und
Rauchbekämpfung zu ergreifen.
*DIN 4102 unterteilt in nicht brennbare (A)
und brennbare Baustoffe (B); die EU-Klassifizierung DIN EN 13501 in
sieben Euroklassen (A1, A2, B, C, D, E, F) sowie weitere für
Rauchentwicklung (s = smoke, Klassen s1, s2 und s3) oder brennendes
Abtropfen/Abfallen (d = droplets, Klassen d0, d1 und d2) und
besondere Klassen für Bodenbeläge (fl = floorings). Die DIN und die EN sind beide gültig und gleichwertig,
bzw. alternativ anwendbar.
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