Rauchwarnmelder für Hörgeschädigte
Alarmierung mit Blitzlampen und Vibrationskissen
In vielen Bundesländern besteht inzwischen die Pflicht zum Einbau von Rauchwarnmeldern bei Neu- und Umbauten von Wohnungen, einige haben eine Nachrüstpflicht für Bestandswohnungen eingeführt. Die Melder bieten vor allem nachts einen guten Schutz, da Rauch im Schlaf nicht wahrgenommen wird. Bei Rauchentwicklung wecken die Warnmelder die Bewohner durch einen lauten Alarmton und ermöglichen so eine rechtzeitige Flucht.
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Um auch Hörgeschädigte vor einer Rauchvergiftung zu schützen, sollten Rauchwarnmelder mit einer Blitzlampe und/oder einem Vibrationskissen ausgestattet sein. Dazu gibt es Spezialgeräte mit einer Schnittstelle, einem eingebauten Alarmsender, über den sie den Alarm an eine Blitzlampe oder ein Vibrationskissen weitergeben. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass z.B. drahtlose im Flur installierte Funkwarnmelder bei Rauchentwicklung ein Signal an das Gerät im Schlafraum senden. Es gibt grundsätzlich drei verschiedene Möglichkeiten, Rauchwarnmelder mit einem Lichtsignal oder Vibrationsalarm für Hörgeschädigte zu verbinden.
Ein mobiler Warnmelder für Gehörlose erfasst das Alarmsignal eines vorhandenen Rauchmelders im Zimmer und wandelt es in einen Lichtblitz und einen Vibrationsalarm um. Das drahtlose Gerät lässt sich auf Reisen mitnehmen und funktioniert in allen Räumen mit einem herkömmlichen Rauchwarnmelder, zum Beispiel in Hotelzimmern. Zuhause empfliehlt sich die Installation von funkvernetzten Rauchwarnmeldern in der gesamten Wohnung, da das tragbare Gerät nur auf ein Alarmsignal im gleichen Zimmer reagiert.
Per Funkverbindung lässt sich (nachträglich) eine Blitzlampe mit eingebautem Empfänger an einen Rauchwarnmelder desselben Herstellers mit entsprechendem Sender anschließen. Da sich der Einbau miteinander vernetzter Funkwarnmelder in mehreren Räumen für Hörgeschädigte ohnehin empfiehlt, ist dieses System bei einer Neuinstallation sinnvoll. Einige Hersteller von Lichtweckern bieten kompatible Funkrauchwarnmelder zur Nachrüstung an.
Viele Hörgeschädigte besitzen ältere Signalanlagen, die das Signal über eine Kabelverbindung weiterleiten. Die Hersteller dieser Anlagen bieten ebenfalls eigene Rauchwarnmelder an, die per Kabel mit einem zusätzlichen Alarmsender verbunden werden. Der Alarmsender aktiviert dann eine vorhandene Blitzlampe oder einen Lichtwecker mit Empfangsteil. Die Verlegung der Kabel ist relativ aufwendig, außerdem bietet das System keinen Schutz bei Stromausfall. Dafür können vorhandene Komponenten weiterbenutzt werden und es genügen Rauchwarnmelder ohne Funksender.
Weitere Informationen sowie Produkttipps zum Thema
Rauchwarnmelder für Hörgeschädigte bietet eine
Informationsbroschüre des Deutschen Schwerhörigenbundes (siehe
Downloads).
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