Brandschutzmasse zur Kabelabschottung
Verschluss von Öffnungen in Massivwänden, -decken und leichten Trennwänden
Kabel von Elektro- und Telekommunikationsleitungen in Gebäuden müssen brandschutztechnisch abgeschottet werden. Eine recht einfache und schnelle Möglichkeit zum Verschließen kleiner Bauteilöffnungen hat die Firma Zapp-Zimmermann mit der ZZ-Brandschutzmasse NE entwickelt. Sie eignet sich zur Abschottung von Kabeln bis zu einem Durchmesser von 21 mm und ermöglicht einen sicheren Verschluss auch schwer zugänglicher und unregelmäßiger Bauteilöffnungen bis zu einer Feuerwiderstandsklasse von EI 120.
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Die Öffnungen in Massivwänden, -decken oder leichten Trennwänden dürfen jedoch eine Größe von 100 x 100 mm bzw. einen Durchmesser von 113 mm nicht überschreiten. Die maximale Belegung einer Bauteilöffnung beträgt 60% der Gesamtfläche. Wird die Masse auf jeder Seite des Bauteils in einer Stärke von mindestens 15 mm eingebracht, entsteht eine Kabelabschottung der Feuerwiderstandsklasse EI 90. Dabei müssen leichte Trenn- und Massivwände mindestens 100 mm dick sein, bei Massivdecken sind es 150 mm.
Die laut Hersteller besonders standfeste Masse soll auch bei kleinen Kabeldurchführungen ohne Hinterfüllmaterial leicht zu verarbeiten sein. Bei größeren Öffnungen wird die Verwendung von Mineralwolle oder Hinterfüllmaterial aus Pappe oder Kunststoff (z.B. PE-Rundschnüre) empfohlen. Bei größeren Deckenöffnungen sollte eine unterseitige Schalung erfolgen, die – sofern sie aus Pappe oder Kunststoff (z.B. Klebeband) besteht – auf der Abschottung verbleiben kann.
Zum Verfüllen der Abschottung wird die 1-Komponenten-Kartusche
in das Auspressgerät eingelegt und die Masse gleichmäßig in die
Öffnung eingebracht (siehe Abb. 4). Anschließend kann sie mit einem
Glättspachtel oder einem Pinsel und etwas Wasser abgeglättet
werden. Bei Abschottungen in leichten Trennwänden entfällt das
Einbringen einer zusätzlichen Laibungsbekleidung, wenn der Hohlraum
in der Wand mit Mineralwolle verfüllt ist. Für die
Feuerwiderstandsklasse EI 120 sind Mindestfülltiefen von 2 x 50 mm
und Mindestschottstärken in Wänden und Decken von 150 mm
auszuführen. Die Brandschutzmasse verfügt über eine Europäische
Technische Zulassung, die bei der Ausführung der Brandabschottung
maßgebend ist.
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