Fingerschutz an Brand- und Rauchschutztüren
Nachträglich montierbare Sicherheitsvorkehrung
Als Besonderheit bietet das auf Fingerschutztüren spezialisierte Unternehmen Athmer eine vielfach bewährte Lösung an, die sich auch für den nachträglichen Einsatz an Feuer- und Rauchschutztüren eignet. Zu berücksichtigen gilt, dass Fingerschutzsysteme zwar keiner Norm unterliegen, ohne die Zustimmung des Türenherstellers aber dennoch nicht in Feuer- oder Rauchschutztüren eingesetzt werden dürfen – anderenfalls erlischt die Zulassung.
Gallerie
Durch die über zehnjährige Marktpräsenz der Athmer-Systeme, die somit den meisten Türproduzenten vertraut sind, herrscht in vielen Fällen Kenntnis über die Einsatz- wie Kombinationsmöglichkeiten und eine schriftliche Genehmigung kann zügig erteilt werden. Dabei kann entweder eine Eintragung in die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung vorgenommen oder die Freigabe des Türenherstellers erteilt werden, der die Nachrüstung des Fingerschutzsystems als nicht wesentliche Änderung beurteilt. Alternativ ist auch eine Freigabe durch die Baubehörde möglich.
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