Brandabschottung von Abflussrohren
Mineralwolle-Set aus Muffenrohrschale und Manschette für Mischsysteme
Seit dem 01.01.2013 dürfen nach einem Beschluss des Deutschen
Instituts für Bautechnik (DIBt) für die Abschottung von
Mischinstallationen aus nichtbrennbaren und brennbaren
Abflussrohren nur noch Systeme mit einer Allgemeinen
bauaufsichtlichen Zulassung (AbZ) verwendet werden. Abschottungen,
die lediglich über ein Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis
(AbP) verfügen, dürfen ab diesem Jahr nicht mehr eingebaut werden.
Der Hersteller Rockwool bietet zur Abschottung von
Mischinstallationen das Conlit SML-Set mit Allgemeiner
bauaufsichtlicher Zulassung an.
Gallerie
Obwohl SML-Gussabwasserleitungen selbst nichtbrennbar sind,
erfordert der vorbeugende Brandschutz für sie eine brandsichere
Abschottung, wenn sie durch Wände und Decken geführt werden, die
einen Feuerwiderstand (R30 bis R90) aufweisen müssen. Dies gilt
insbesondere für Mischinstallationen, bei denen Kunststoffrohre an
gusseiserne Fallleitungen anschließen. Die Abschottung besteht aus
einer Muffenrohrschale aus Mineralwolle mit einer Länge von 250 mm
und einer Dämmstärke von 25 mm sowie einer Manschette, die einen
Verschluss des Kunststoffabzweigrohres im Brandfall gewährleistet.
Die Muffenrohrschale ist nicht brennbar (A2) und wird in der
Deckenebene um den Guss-Fallstrang gelegt. Sie wirkt gleichzeitig
dampfbremsend, schallentkoppelnd und wärmedämmend. Die Manschette
besteht aus einem dünnen Stahlblechmantel mit intumeszenter
Einlage, die im Brandfall aufschäumt, und wird zur Sicherung des
Kunststoffabzweiges am Fallstrang auf dem Kunststoffrohr
angebracht.
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