Einbaupflicht von Rauchwarnmeldern
Für private Wohnräume gesetzlich vorgeschrieben
Etwa 600 Menschen sterben jährlich in Deutschland durch Brände, circa 6.000 werden dabei verletzt. Gefährlicher noch als das Feuer selbst ist der Rauch – viele Brandopfer ersticken im Schlaf, denn schon einige Atemzüge der giftigen Gase können tödlich sein. Rauchwarnmelder (oft auch nur Rauchmelder genannt) können Leben retten, denn sie schlagen bei Rauchentwicklung Alarm und reißen die Bewohner mit schrillem Signalton aus dem Schlaf.
Gallerie
Aufgrund der Forderung von Brandschutz- und Sicherheitsexperten
nach einer gesetzlichen Regelung gibt es inzwischen bundesweit
Einbaupflichten für Rauchmelder in privaten Wohnräumen. Diese gelten
für vermieteten ebenso wie für selbstgenutzten Wohnraum, für
Neubauten ebenso wie für Bestandsbauten. In allen Bundesländern ist
festgelegt, dass der Vermieter bzw. Eigentümer für die fachgerechte
Installation zuständig ist.
Nach DIN 14676 Rauchwarnmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung – Einbau, Betrieb und Instandhaltung sind Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die als Rettungswege dienen, mit mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten. Dabei müssen die Geräte gemäß DIN 14604 Rauchwarnmelder zertifiziert sein. Erhöhten Anforderungen entsprechen Rauchwarnmelder, die mit einem „Q“ zertifiziert sind: VdS Schadenverhütung und Kriwan-Testzentrum bescheinigen diesen Geräten eine erhöhte Stabilität, eine zehnjährige Lebensdauer sowie eine geringe Rate von Fehlalarmen.
Detaillierte Informationen zur Gesetzgebung der einzelnen Länder, zur Installation und Wartung finden Sie auf der Seite www.rauchmelder-lebensretter.de (siehe Surftipps).
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