Brandschutz von Stahlbauteilen durch Feuerverzinken
Zulassung im Einzelfall nicht mehr notwendig
Bis Januar 2023 benötigten Stahlbauteile, deren Feuerwiderstand durch Verzinken erhöht wurde, eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) oder eine vorhabenbezogene Bauartgenehmigung (vBG). Mit der Aufnahme der DASt-Richtlinie 027 des Deutschen Ausschusses für Stahlbau in die Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) 2023/1 ist dies ab sofort nicht mehr notwendig. Das Feuerverzinken von Stahlbauteilen wurde damit zur geregelten Bauweise erklärt. Da das Baurecht durch die jeweiligen Bundesländer geregelt wird, muss die MVV TB 2023/1 nun in Landesrecht überführt werden – was bisher nur durch drei Bundesländer (Brandenburg, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern) erfolgt ist (Stand Juli 2023).
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Feuerverzinken verringert die Emissivität von Stahl – d.h. es verzögert den Austausch von Wärmestrahlung mit der Umgebung. Insbesondere in der Anfangsphase eines Brandes führt ein geringe Emissivität zu einer deutlich verzögerten Erwärmung der Stahlbauteile und erhöht damit die Feuerwiderstandsdauer. Gemeinhin wird mittels Heißbemessung der rechnerische Nachweis erbracht, dass Feuerverzinkung als Brandschutz einsetzbar ist. Heißbemessung ist eine Ingenieurmethode im Bereich des Brandschutzes. Hiermit kann berechnet werden, wie lange ein brandbelastetes Bauteil einer Feuerbeanspruchung standhält.
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