Was ein Architekt über Brandschutz wissen sollte

Grundlagen und Planungsstrategien

Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss!“ (Oberverwaltungsgericht Münster (10 A 363/86) vom 11.12.1987)

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Brandschutznachweise und -konzepte sind – als bautechnische Nachweise Brandschutz gem. Musterbauordnung (MBO) §66 – ein wichtiger Bestandteil eines jeden Bauantrags. Komplexe Bauvorhaben erfordern für die Ausarbeitung dieser Nachweise besondere Fachkompetenz. Grundlage des Brandschutzes sind dabei die Schutzziele des Brandschutzparagrafen entsprechend § 14 MBO: Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.

In diesem Sinne sollte der Architekt den Brandschutz verstehen – nicht als lästiges Übel oder Muss der Bauordnung bzw. von Sonderbau-Richtlinien. Brandschutz bewirkt, dass sich Menschen im Brandfall auf ein Sicherheitskonzept verlassen und selbst retten können! Dies gehört zur Planung eines Gebäudes. Je früher er in die Planungsphase einfließt, desto besser können der architektonische Entwurf umgesetzt und aufwendige Nachrüstungen oder Mehrkosten vermieden werden. Ein optimales Brandschutzkonzept berücksichtigt die Nutzung eines Gebäudes und bietet ein Gesamtpaket zum Schutz von Personen und Sachwerten. Architekten sollten daher wissen, dass sich ein ganzheitlicher Brandschutz in die Bereiche des baulichen, abwehrenden, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutzes gliedert. Nach der Einordnung des Gebäudes in Gebäudeklassen und der Festlegung der Nutzung werden Bauordnung und ggf. Sonderbau-Richtlinien zur Bewertung herangezogen.

Baulicher Brandschutz

Er beinhaltet die brandschutztechnischen Anforderungen an raumabschließende Bauteile wie z.B. Wände oder Decken zur Trennung von Brandabschnitten oder Nutzungseinheiten (NE), sowie Öffnungen in diesen Bauteilen. Sie sind wichtig, um die Ausbreitung von Feuer und Rauch zu verhindern und die Rettung von Menschen und Tieren zu ermöglichen. Oberste Priorität haben die Ausbildung und Sicherung der baulichen Rettungswege, insbesondere der Schutz der Treppenräume vor Feuer und Rauch.

Abwehrender Brandschutz

Er beschäftigt sich mit der Zugänglichkeit von Gebäuden, den Angriffswegen für die Feuerwehr und den Löschwassermengen, die für die Rettung und die Löscharbeiten erforderlich sind. Der Architekt sollte daher bei der Planung überlegen, welche Rettungswege er den Nutzern zumutet und was es beispielsweise bedeutet, im Brandfall über eine 12 m hohe Leiter gerettet zu werden.

Anlagentechnischer Brandschutz

Er legt u.a. fest, welche technischen Anlagen zur frühzeitigen Alarmierung und zur sicheren Evakuierung des Gebäudes erforderlich sind, wie Rettungswege von Feuer und Rauch freigehalten oder eine Brandausbreitung verhindert werden kann. Solche technische Anlagen sind z.B. Hausalarm- oder Brandmeldeanlagen, Löschanlagen (z.B. Sprinkler- oder Sprühwasserlöschanlagen), Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sowie Rauchschutzdruckanlagen (RDA). Die jeweilige Anlagentechnik leistet dabei ihren Beitrag zur Erfüllung eines Schutzzieles oder wird als Kompensationsmaßnahme eingesetzt.

Organisatorischer Brandschutz

Er regelt Maßnahmen, die das Verhalten der Nutzer im Brandfall und eine Schulung im Umgang mit Alarmierungseinrichtungen vorgeben. In Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle werden ggf. eine Brandschutzordnung und Flucht- und Rettungspläne erstellt, die dem reibungslosen Ablauf der Alarmierung und Evakuierung dienen.

Brandschutz im Bestand
Insbesondere die brandschutztechnische Bewertung von Bestandsgebäuden oder Holzbauten erfordert individuelle und kreative Brandschutzkonzepte. „Die simple Erkenntnis, dass Holz brennbar ist, ist eben nicht alleine ausschlaggebend für die Bewertung eines Baustoffes im Brandfall“ (K. Klingsohr, 1982). Abweichungen und Erleichterungen von den baulichen Anforderungen oder technischen Baubestimmungen sind möglich, wenn adäquate Lösungen oder Kompensationsmaßnahmen gefunden werden. Über dieses Basiswissen hinaus sollte ein Architekt eine gewisse Sensibilität für den Brandschutz entwickeln, um technische Schnittstellen besser koordinieren zu können.

Fachwissen zum Thema

Zum baulichen Brandschutz gehört die Bildung von Brandabschnitten z.B. durch Brandwände.

Zum baulichen Brandschutz gehört die Bildung von Brandabschnitten z.B. durch Brandwände.

Grundlagen

Arten des Brandschutzes

Der Brandschutz gliedert sich in vier Bereiche, die für den Architekten unterschiedlich wichtig sind: den baulichen, anlagentechnischen, organisatorischen und abwehrenden Brandschutz.

Beim Brandschutz komplexer Bauvorhaben stoßen Architekten an ihre Grenzen .

Beim Brandschutz komplexer Bauvorhaben stoßen Architekten an ihre Grenzen .

Grundlagen

Brandschutzplanung

Wer erbringt das Honorar, was gehört zur Grundlagenermittlung in Neubau und Bestand, welche Inhalte hat das Brandschutzkonzept?

Schutzziele im Brandschutz

Grundlagen

Schutzziele im Brandschutz

Bauliche Maßnahmen können einer Ausbreitung von Bränden vorbeugen. Die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten müssen ermöglicht werden.

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Arten des Brandschutzes

Zum baulichen Brandschutz gehört die Bildung von Brandabschnitten z.B. durch Brandwände.

Zum baulichen Brandschutz gehört die Bildung von Brandabschnitten z.B. durch Brandwände.

Der Brandschutz gliedert sich in vier Bereiche, die für den Architekten unterschiedlich wichtig sind: den baulichen, anlagentechnischen, organisatorischen und abwehrenden Brandschutz.

Schutzziele im Brandschutz

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Bauliche Maßnahmen können einer Ausbreitung von Bränden vorbeugen. Die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten müssen ermöglicht werden.

Brandschutzplanung

Beim Brandschutz komplexer Bauvorhaben stoßen Architekten an ihre Grenzen .

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Wer erbringt das Honorar, was gehört zur Grundlagenermittlung in Neubau und Bestand, welche Inhalte hat das Brandschutzkonzept?

Baulicher Brandschutz und Barrierefreiheit

Schutzziel der Bestimmungen ist es, die barrierefreie Zugänglichkeit baulicher Anlagen für Menschen mit Behinderungen ohne fremde Hilfe zu gewährleisten.

Schutzziel der Bestimmungen ist es, die barrierefreie Zugänglichkeit baulicher Anlagen für Menschen mit Behinderungen ohne fremde Hilfe zu gewährleisten.

Es ist so zu planen, dass Menschen mit und ohne Behinderung der Flucht- und Rettungswegbeschilderung folgen, das Gebäude verlassen und sich in einem gesicherten Bereich einfinden können.

Was ein Architekt über Brandschutz wissen sollte

Priorität haben die Ausbildung und Sicherung der baulichen Rettungswege, insbesondere der Schutz der Treppenräume vor Feuer und Rauch.

Priorität haben die Ausbildung und Sicherung der baulichen Rettungswege, insbesondere der Schutz der Treppenräume vor Feuer und Rauch.

Dass sich Menschen im Brandfall auf ein Sicherheitskonzept verlassen und selbst retten können, gehört zur Planung eines Gebäudes.

Brandschutznachweis

Zur Einhaltung der Anforderungen an die Standsicherheit, den Brand-, Schall-, Wärme- und Erschütterungsschutz sind nach § 66 der Musterbauordnung (MBO) geprüfte bautechnische Nachweise erforderlich.

Zur Einhaltung der Anforderungen an die Standsicherheit, den Brand-, Schall-, Wärme- und Erschütterungsschutz sind nach § 66 der Musterbauordnung (MBO) geprüfte bautechnische Nachweise erforderlich.

Über den Unterschied zwischen Brandschutznachweis und Brandschutzkonzept sowie Personen, die berechtigt sind, diese zu erstellen.

Brandsimulation

Der Ausbreitung von Bränden wird z.B. durch raumabschließende Bauteile mit Widerstand gegen Feuer und/oder Rauch vorgebeugt (Abb.: Materialprüfung im nachgebauten Kinderzimmer)

Der Ausbreitung von Bränden wird z.B. durch raumabschließende Bauteile mit Widerstand gegen Feuer und/oder Rauch vorgebeugt (Abb.: Materialprüfung im nachgebauten Kinderzimmer)

Im Brandschutzkonzept werden die brandschutztechnischen Anforderungen der Musterbauordnung in Abhängigkeit der Gebäudeklasse...

Gebäudeklassen

Grafik: Übersicht Gebäudeklassen

Grafik: Übersicht Gebäudeklassen

Die Anforderungen an den baulichen Brandschutz in Gebäuden werden in der Musterbauordnung und allen Landesbauordnungen nach den Gebäudeklassen bemessen.

Baustoffklassen

In Bezug auf ihre Brennbarkeit und Entflammbarkeit sind Baustoffe gemäß nationaler und europäischer Norm klassifiziert. Was bedeuten die Kurzzeichen?

Feuerwiderstandsklassen

Verglasung im Brandlastversuch unter Laborbedingungen

Verglasung im Brandlastversuch unter Laborbedingungen

Bauteile werden entsprechend ihrer Feuerwiderstandsdauer in verschiedene Feuerwiderstandsklassen eingeteilt. Die Klassifizierung...

Brandabschnitt

Eine der ältesten und wirksamsten Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz ist die Abgrenzung einzelner Brandabschnitte gegenüber anderen Gebäudeteilen oder anderen Gebäuden. Es wird zwischen inneren und äußeren Brandwänden unterschieden.

Eine der ältesten und wirksamsten Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz ist die Abgrenzung einzelner Brandabschnitte gegenüber anderen Gebäudeteilen oder anderen Gebäuden. Es wird zwischen inneren und äußeren Brandwänden unterschieden.

Durch raumabschließende Bauteile mit Widerstand gegen Feuer und/oder Rauch werden Gebäudeteile und Gebäude untereinander abgegrenzt.

Unterscheidung Brandabschnitt und Rauchabschnitt

Gebäudeabschlusswände müssen als Brandwände ausgebildet werden, wenn gegenüber bestehenden oder künftigen Gebäuden ein Mindestabstand von 5,00 Metern nicht gesichert ist.

Gebäudeabschlusswände müssen als Brandwände ausgebildet werden, wenn gegenüber bestehenden oder künftigen Gebäuden ein Mindestabstand von 5,00 Metern nicht gesichert ist.

Gebäude können aus einem oder mehreren Brandabschnitten bestehen. Als kleinster Brandabschnitt kommt ggf. ein einzelner Raum in Betracht.

Bauordnungen für Standardbauten

Ausschlaggebend für die Brandschutzanforderungen an bauliche Anlagen wie Gebäude ist an oberster Stelle die Bauordnung des Bundeslandes, in dem sie errichtet werden.

Verordnungen für geregelte und andere Sonderbauten

Nach Musterbauordnung können beispielsweise an Hochhäuser, Industriebauten, Verkaufsstätten, Versammlungsstätten, Krankenhäuser oder Schulen besondere Anforderungen gestellt werden.

Nach Musterbauordnung können beispielsweise an Hochhäuser, Industriebauten, Verkaufsstätten, Versammlungsstätten, Krankenhäuser oder Schulen besondere Anforderungen gestellt werden.

Nach Musterbauordnung können beispielsweise an Hochhäuser, Industriebauten, Verkaufsstätten, Versammlungsstätten, Krankenhäuser oder Schulen besondere Anforderungen gestellt werden.

Genehmigungsverfahren

Alle baulichen Anlagen müssen die Anforderungen des Baurechts – insbesondere des Brandschutzes – einhalten.

Alle baulichen Anlagen müssen die Anforderungen des Baurechts – insbesondere des Brandschutzes – einhalten.

Im Grundsatz müssen die Errichtung, die Änderung und die Nutzungsänderung von baulichen Anlagen durch eine vorherige Baugenehmigung legalisiert werden.

Explosionsgefährdete Bereiche

Warnung vor einem Bereich, in dem explosionsfähige Atmosphären auftreten können.

Warnung vor einem Bereich, in dem explosionsfähige Atmosphären auftreten können.

Unter dem Aspekt des Brandschutzes sind für explosionsgefährdete Bereiche, kurz Ex-Bereiche genannt, besondere Schutzmaßnahmen zu treffen.

Der Planungsservice von TELENOT…

… unterstützt Sie von Beginn an und erstellt nach Ihren Vorgaben ein richtlinienkonformes Planungskonzept für die elektronische Sicherheitstechnik.

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