Was ein Architekt über Brandschutz wissen sollte

Grundlagen und Planungsstrategien

Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss!“ (Oberverwaltungsgericht Münster (10 A 363/86) vom 11.12.1987)

Brandschott im Museum Folkwang, Essen
Ein optimales Brandschutzkonzept berücksichtigt die Nutzung eines Gebäudes und bietet ein Gesamtpaket zum Schutz von Personen und Sachwerten.
Der anlagentechnische Brandschutz legt u.a. fest, welche technischen Anlagen zur frühzeitigen Alarmierung und zur sicheren Evakuierung des Gebäudes erforderlich sind.

Brandschutznachweise und -konzepte sind – als bautechnische Nachweise Brandschutz gem. Musterbauordnung (MBO) §66 – ein wichtiger Bestandteil eines jeden Bauantrags. Komplexe Bauvorhaben erfordern für die Ausarbeitung dieser Nachweise besondere Fachkompetenz. Grundlage des Brandschutzes sind dabei die Schutzziele des Brandschutzparagrafen entsprechend § 14 MBO: Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.

In diesem Sinne sollte der Architekt den Brandschutz verstehen – nicht als lästiges Übel oder Muss der Bauordnung bzw. von Sonderbau-Richtlinien. Brandschutz bewirkt, dass sich Menschen im Brandfall auf ein Sicherheitskonzept verlassen und selbst retten können! Dies gehört zur Planung eines Gebäudes. Je früher er in die Planungsphase einfließt, desto besser können der architektonische Entwurf umgesetzt und aufwendige Nachrüstungen oder Mehrkosten vermieden werden. Ein optimales Brandschutzkonzept berücksichtigt die Nutzung eines Gebäudes und bietet ein Gesamtpaket zum Schutz von Personen und Sachwerten. Architekten sollten daher wissen, dass sich ein ganzheitlicher Brandschutz in die Bereiche des baulichen, abwehrenden, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutzes gliedert. Nach der Einordnung des Gebäudes in Gebäudeklassen und der Festlegung der Nutzung werden Bauordnung und ggf. Sonderbau-Richtlinien zur Bewertung herangezogen.

Baulicher Brandschutz

Er beinhaltet die brandschutztechnischen Anforderungen an raumabschließende Bauteile wie z.B. Wände oder Decken zur Trennung von Brandabschnitten oder Nutzungseinheiten (NE), sowie Öffnungen in diesen Bauteilen. Sie sind wichtig, um die Ausbreitung von Feuer und Rauch zu verhindern und die Rettung von Menschen und Tieren zu ermöglichen. Oberste Priorität haben die Ausbildung und Sicherung der baulichen Rettungswege, insbesondere der Schutz der Treppenräume vor Feuer und Rauch.

Abwehrender Brandschutz

Er beschäftigt sich mit der Zugänglichkeit von Gebäuden, den Angriffswegen für die Feuerwehr und den Löschwassermengen, die für die Rettung und die Löscharbeiten erforderlich sind. Der Architekt sollte daher bei der Planung überlegen, welche Rettungswege er den Nutzern zumutet und was es beispielsweise bedeutet, im Brandfall über eine 12 m hohe Leiter gerettet zu werden.

Anlagentechnischer Brandschutz

Er legt u.a. fest, welche technischen Anlagen zur frühzeitigen Alarmierung und zur sicheren Evakuierung des Gebäudes erforderlich sind, wie Rettungswege von Feuer und Rauch freigehalten oder eine Brandausbreitung verhindert werden kann. Solche technische Anlagen sind z.B. Hausalarm- oder Brandmeldeanlagen, Löschanlagen (z.B. Sprinkler- oder Sprühwasserlöschanlagen), Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sowie Rauchschutzdruckanlagen (RDA). Die jeweilige Anlagentechnik leistet dabei ihren Beitrag zur Erfüllung eines Schutzzieles oder wird als Kompensationsmaßnahme eingesetzt.

Organisatorischer Brandschutz

Er regelt Maßnahmen, die das Verhalten der Nutzer im Brandfall und eine Schulung im Umgang mit Alarmierungseinrichtungen vorgeben. In Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle werden ggf. eine Brandschutzordnung und Flucht- und Rettungspläne erstellt, die dem reibungslosen Ablauf der Alarmierung und Evakuierung dienen.

Brandschutz im Bestand
Insbesondere die brandschutztechnische Bewertung von Bestandsgebäuden oder Holzbauten erfordert individuelle und kreative Brandschutzkonzepte. „Die simple Erkenntnis, dass Holz brennbar ist, ist eben nicht alleine ausschlaggebend für die Bewertung eines Baustoffes im Brandfall“ (K. Klingsohr, 1982). Abweichungen und Erleichterungen von den baulichen Anforderungen oder technischen Baubestimmungen sind möglich, wenn adäquate Lösungen oder Kompensationsmaßnahmen gefunden werden. Über dieses Basiswissen hinaus sollte ein Architekt eine gewisse Sensibilität für den Brandschutz entwickeln, um technische Schnittstellen besser koordinieren zu können.

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Zum baulichen Brandschutz gehört die Bildung von Brandabschnitten z.B. durch Brandwände.

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Beim Brandschutz komplexer Bauvorhaben stoßen Architekten an ihre Grenzen .

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