Prüfung der BMA durch Sachverständige
Baurechtlich geforderte Brandmeldeanlagen in Sonderbauten müssen vor der Inbetriebnahme durch bauaufsichtlich anerkannte Prüfsachverständige auf Wirksamkeit und Betriebssicherheit geprüft werden, wenn die Gebäude in den Anwendungsbereich der technischen Prüfordnung fallen oder die Prüfung im Baugenehmigungsverfahren gefordert wird. Der Prüfsachverständige ist durch den Bauherren zu beauftragen. Er wirkt praktisch als verlängerter Arm der Bauaufsicht, ist aber nicht hoheitlich tätig. Dem Sachverständigen sind die Baugenehmigung, der genehmigte Brandschutznachweis und die Anlagendokumentation zur Verfügung zu stellen.
Vom Sachverständigen festgestellte wesentliche Mängel sind
unverzüglich, sonstige Mängel innerhalb der vom Sachverständigen
gesetzten Frist zu beheben. Der Sachverständige muss die Abstellung
der Mängel kontrollieren. Nicht abgestellte Mängel müssen der
Bauaufsichtsbehörde angezeigt werden. Die Prüfung ist bei
wesentlichen Änderungen und Zyklisch im Abstand von drei Jahren zu
wiederholen.
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