Handfeuermelder
Zu den sensibelsten Brandmeldern zählt nach wie vor der Mensch. In Arbeits- und Wohnräumen werden entstehende Brände von anwesenden und nicht schlafenden Personen lange vor dem Ansprechen eines automatischen Brandmelders erkannt. Das gilt insbesondere dann, wenn die Räume nicht durch Rauchmelder überwacht werden, zum Beispiel in gesprinklerten Verkaufsstätten oder wenn die automatische Überwachung auf die Flucht- und Rettungswege beschränkt ist.
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Handfeuermelder werden im Verlauf der Flucht- und Rettungswege und an allen Ausgängen angeordnet. Dabei werden neben Meldern, die manuell ausgelöst werden, auch Systeme angeboten, die per Funkt aktiviert werden. Geräte nach DIN EN 54 Brandmeldeanlagen sind in der Farbe Rot auszuführen, auch wenn die Brandmeldung nicht zur Feuerwehr aufgeschaltet wird. Handfeuermelder, die aus technischen Gründen nicht einsatzbereit sind, müssen mit Außer-Betrieb-Schildern gekennzeichnet werden, um Personen, die den Melder betätigen, nicht in falscher Sicherheit zu wiegen.
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