Geruchsbildung
Gerüche werden durch Ausdünsten geruchsintensiver Inhaltsstoffe verursacht. Ein Geruch kann durch eine einzelne Substanz oder von einem Gemisch verschiedener Substanzen hervorgerufen werden. Neben mehr oder minder stark riechenden Komponenten werden auch geruchslose chemische Verbindungen emittiert. Aus diesem Grund werden Bodenbeläge neben einer einfachen Geruchsprüfung heute üblicherweise auch einer Emissionsprüfung unterzogen.
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Verlegewerkstoffe können die Geruchsbildung und Emissionen geklebter oder fixierter Beläge verstärken oder dafür verantwortlich sein. Aus diesem Grund sollten diese Bodenbeläge grundsätzlich mit sehr emissionsarmen Klebstoffen, Fixierungen, Spachtelmassen und Grundisolierungen verarbeitet werden, die unter der Bezeichnung EC1 (EC steht für Emicode) im Handel sind. Im Reklamationsfall sollte bei regelmäßigem Lüften - am besten Stoßlüften - abgewartet werden, ob der Geruch nachlässt und in einen zumutbaren Zeitraum ganz zurückgeht. Diese Empfehlung scheint vertretbar, zumal auch bei fest verlegten Belägen nach aller Erfahrung eine gesundheitliche Gefährdung nicht zu befürchten ist, sondern es sich eher um eine vorübergehende Belästigung handelt.
Bei länger anhaltenden Beanstandungen sollte zunächst der
gelieferte Belag dahingehend überprüft werden, ob er die
Anforderungen an den Geruch erfüllt oder nicht einhält. Ist eine
solche Voraussetzung gegeben, kann die Ursache für die
Geruchsbildung am Verlegeort selbst oder in der Nutzung liegen. Bei
geklebten Bodenbelägen sind die Klebstoffauswahl und der
Klebstoffauftrag sowie die Untergrundvorbereitung zu prüfen. Sofern
hierbei keine Unregelmäßigkeiten erkannt werden, bleibt oftmals
nichts anderes übrig, als eine Raumluftanalyse durchzuführen und
durch eine anschließende Quellensuche die Ursache der Beanstandung
herauszufinden.
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