Überwachung und Prüfung des Fußbodenbaus
Ganz im Dienste der Qualitätsprüfung steht die Bauüberwachung. Sie besteht aus verschiedenen Prüfungsarten, die durchgeführt werden können:
- von der Bauleitung (Auftraggeberseite)
- von der Fachbauleitung (Auftragnehmerseite)
- von Sachverständigen (in Sonderfällen)
DIN 18560 Teil 1 Estriche im Bauwesen unterscheidet zwischen Eignungsprüfung, Güteprüfung, Erhärtungsprüfung und Bestätigungsprüfung. Daneben muss vor dem Verlegen von Bodenbelägen die Oberflächenbeschaffenheit und die Belegreife des Estrichs geprüft werden. Die Prüfung von Ebenheit und Neigung erfolgt zunächst durch Augenschein, erst bei Unregelmäßigkeiten durch spezielle Verfahren.
Eignungsprüfung
Die Eignungsprüfung umfasst vor der Herstellung des Estrichs eine Untersuchung der Ausgangsstoffe, deren Zusammensetzung und Mengenverhältniss. Eine Eignungsprüfung ist immer durchzuführen für AE 30, AE 40, ,ME 40, ME 50, ZE 4o, ZE 50, sowie Hartstoffestriche ZE 55 M, ZE 65 A, ZE 65 KS sowie hochbeanspruchte Gussasphaltestriche.
Güteprüfung
Die Güteprüfung erfolgt während der Herstellung. Die Proben können auch dem Nachweis von geforderten Eigenschaften dienen. Eine Güteprüfung erfolgt in der Regel bei größeren Baustellen und nur nach Vereinbarung.
Erhärtungsprüfung
Die Erhärtungsprüfung ist eine Sonderform der Güteprüfung, welche auch den Einfluss der Erhärtung und Nachbehandlung an der Baustelle umfasst. Ihre Anwendung ist auf Sonderfälle beschränkt.
Bestätigungsprüfung
Die Bestätigungsprüfung dient dem Nachweis der Dicke, der Festigkeit und erforderlichenfalls des Verschleißwiderstandes bereits eingebauter Estriche. Sie wird durchgeführt, wenn erhebliche Zweifel an der Güte des Estrichs bestehen.
Prüfung der Oberflächenfestigkeit
In der Praxis hat sich zur Prüfung der Oberflächenfestigkeit die Ritzprüfung bewährt, bei der die Estrichoberfläche mit einem spitzen Stahl von Hand eingeritzt wird. Am Ritzbild kann der Verleger die Festigkeit ablesen. Eine andere Möglichkeit zur Feststellung der Oberflächenfestigkeit ist die Hammerschlagprüfung, die zum Beispiel bei dunklen Stellen von Calciumsulfat-Fließestrichen klärt, ob hier eine Entmischung stattgefunden hat. Die Prüfung der Haftzugfestigkeit muss im Rahmen der allgemeinen Prüfpflicht nicht erbracht werden. Bei Bedarf wird ein Sachverständiger damit beauftragt.
Prüfung der Ebenheit und Neigung
Die Prüfung des Verlegeuntergrundes auf Eignung und Einhaltung der Maßtoleranzen gemäß DIN 18202 Toleranzen im Hochbau zählt zu den Nebenleistungen des Auftragnehmers. Sie erfolgt zunächst durch Augenschein. Eventuelle Bedenken sind gegenüber dem Auftraggeber geltend zu machen. Bei Unregelmäßigkeiten oder anderen Unstimmigkeiten erfolgt die Prüfung der Ebenheit mittels Meßlatten- oder Nivellierverfahren. Die Neigung wird durch Vergleich zweier Höhenknoten ermittelt.
Weitere Sonderprüfungen können zum Nachweis spezieller Eigenschaften nötig werden. Darunter fallen die Prüfung der chemische Beständigkeit, elektrische Eigenschaften und rutschhemmende Eigenschaften.
Fachwissen zum Thema
Baunetz Wissen Boden sponsored by:
Object Carpet GmbH
Marie-Curie-Straße 3
73770 Denkendorf
Telefon: +49 711 3402-0
www.object-carpet.com