Bauaufsichtliche Zulassung
Laut der auf der Bauprodukten-Richtlinie beruhenden Bauregelliste dürfen in Deutschland in Aufenthaltsräumen mit erhöhten brandschutztechnischen Anforderungen nur schwerentflammbare Bodenbeläge verlegt werden, die über eine bauaufsichtlichtliche Zulassung verfügen. Diese erhalten Hersteller von Produkten auf Antrag und Vorlage der erforderlichen Dokumente beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt). Basis für die Vergabe einer Zulassung bilden Brennprüfungen und eine gesundheitliche Bewertung des Emissionsverhaltens der Beläge. Dies gilt für textile Bodenbeläge ebenso wie für Laminat und elastische Bodenbeläge.
Im so genannten Radiant-Panel-Test wird das Brandverhalten ermittelt und auf Basis der Ergebnisse eine Klassifizierung gemäß DIN EN 13501-1 vorgenommen. Für Aufenthaltsräume mit erhöhten brandschutztechnischen Anforderungen (Hotel, Kaufhaus, Theater, öffentliches Gebäude etc.) wird üblicherweise die Brandklasse Cfl - s1 gefordert.
Der gesundheitlichen Bewertung der Emissionen aus Bauprodukten liegt eine Prüfkammer-Untersuchung zugrunde, bei der die emittierten Stoffe ermittelt und nach dem so genannten AgBB-Schema bewertet werden. Kanzerogene (krebserregende) Stoffe dürfen dabei nicht emittiert werden, für andere Stoffe wurden Grenzwerte festgelegt. Diese sind so bemessen, dass eine gesundheitliche Beeinträchtigung der Nutzer ausgeschlossen werden kann.
Erfüllen die Produkte sowohl die brandschutztechnische als auch die gesundheitliche Bewertung, wird eine bauaufsichtliche Zulassung erteilt. Seit Januar 2007 müssen unabhängig davon alle Bodenbeläge in Europa über eine CE-Kennzeichnung verfügen. Im Gegensatz zur bauaufsichtlichen Zulassung gilt die CE-Kennzeichnung nicht nur für schwerentflammbare Beläge. Gekennzeichnet werden die Produkte durch eines dieser Zeichen auf der Verpackung. Weitergehende Informationen enthalten die produktbegleitenden Unterlagen.
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